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burks
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Anmeldungsdatum: 07.10.2002
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BeitragVerfasst am: 30.06.2004, 20:09 Antworten mit ZitatNach oben


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US-GERICHT STOPPT CHILD ONLINE PROTECTION ACT

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Von Burkhard Schröder


Das US-amerikanische Gesetz gegen Pornografie im Internet, COPPA genannt (Children's Online Privacy Protection Act), ist verfassungswidrig. So urteilte der Oberste Gerichtshof der USA.
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Der Supreme Court verweist das 1988 erlassene Gesetz zurück an ein Berufungsgericht. In seiner jetzigen Form schränke das Gesetz aber die freie Meinungsäußerung zu sehr ein. "Die Entscheidung zeigt, dass es viele weniger restriktive Wege gibt, um Kinder zu schützen, ohne für Erwachsene vorgesehene Kommunikation einzuschränken", kommentierte Ann Beeson, Anwältin der Bürgerrechtsgruppe ACLU (American Civil Liberties Union) das Urteil.

Das Gesetz sieht hohe Strafen bis zu 50.000 US-Dollar (41.000 Euro) für Online-Content vor, der für "Minderjährige schädlich" ist. Das Gesetz, das noch unter Clinton erlassen wurde, ist nie in Kraft getreten. Die ACLU hat das Gesetz sofort bekämpft, unter anderem im Namen von Künstlern, Online-Buchhändlern und anderen Website-Betreibern. Es könne keine Strafen für die Verbreitung von legalen Inhalten geben, so die Argumentation der ACLU. Die Bush-Regierung hat sich aber hinter das Gesetz gestellt und sich zweimal an den Supreme Court gewandt, um das Gesetz zu retten.
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Das investigativste aller Online-Magazine schreibt, der Gerichtshof habe argumentiert: " Es verwies auch darauf, dass es die Eltern seien, denen die Sorge obliege, dass der Nachwuchs sich nicht in den Schmuddelecken herumtreibe. Ihnen stünden schließlich technische Filter zur Verfügung, die einen "deutlich geringeren Eingriff in die Rechte der freien Meinungsäußerung" darstellten. Das wirkt zynisch, ist aber aus einer amerikanischen Denke heraus nur konsequent."

Die geneigten Stammleserinnen und wohlwollenden Stammleser dieses kleinen familien- und frauenfreudlichen Forums, die ständig weltanschaulich zugunsten des Free Speech weltanschaulich indoktriniert werden, wissen schon, worauf sich das Urteil beruft: auf das
First Amendment, unpornografischer Oralverkehrunpornografischer Oralverkehr den so genannten "Ersten Verfassungszusatz", eine derjenigen Errungenschaften der USA, die der ganzen Welt ein leuchtendes Vorbild sein könnten. Das wirkt keineswegs zynisch. Nur für den, der nicht über den Tellerrand der deutschen Leitkultur blicken will. Bezeichnend ist auch, dass in den deutschen Medien kaum über den Casus berichtet wird. Vermutlich denkt man, die hiesigen Jugendschutzwarte könnten verärgert sein. Und alle die Organisationen, die so überflüssig sind wie ein Kropf. Als da wären: jugendschutz.net, die so genannte "Freiwillige Selbstkontrolle (sic) Multimedia (FSM), die "Kommission für Jugendmedienschutz" (KJM) - und selbstredend die "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien". Alles ersatzlos streichen, wie auch Oberfinanzdirektionen und Verfassungsschutzämter.

Der Sinn des Urteils und des First Amendments ist der: nicht der Staat entscheidet über das sittliche Wohl und Wehe, sondern der mündige Bürger und die ebensolche Bürgerin. Und die können sich gern selbst zensieren. Dass aber der Staat nicht zensieren darf und nicht darüber bestimmt, wann, wo und wie oft spärlich bekleidete Körper zu sehen sind, ist für deutsche Gehirne so unfassbar, dass man es nicht oft genug sagen kann.


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BURKS ONLINE 30.06.2004
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