German Internet Angst reloaded
Focus: “User fürchten nach dem Aufruf zum Rechner-Selbsttest des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, sie könnten sich den Staatstrojaner einfangen.”
Das “Trojaner”-Gefasel nimmt Züge quasi-religiöser Massenhysterie an. Ich fass es nicht. Allmählich mach ich mich mit der Idee vertraut zu fordern, dass man allen, die die Grundlagen des Internet nicht begriffen haben, einfach verbietet online zu gehen. Wer nicht weiß, wie man den Rechner absichert, braucht das Intenet auch nicht. Man fährt ja auch nicht mit einem Auto ohne Bremsen auf die Autobahn.
Full disk encryption on each of your computers
Die Electronic Frontier Foundation (EFF) empfiehlt: Verschlüsseln Sie ihre Festplatte komplett!
TrueCrypt has the most cross-platform compatibility.
Dazu gibt es einen Defending Privacy at the U.S. Border: A Guide for Travelers Carrying Digital Devices.
Macht das gefälligst!
Etwa über
Verschwörungstheorien à la Taz.de:
Eine Trojanerattacke ist etwa über das WLAN, per USB-Stick oder Fake-Update in Programmen wie iTunes oder Adobe Flash Player möglich. Ist der Trojaner einmal installiert, hat man die Kontrolle über den Computer oder das Smartphone verloren.
Tja, wenn er (der Grieche, nicht der Trojaner) erst mal attackiert, dann gibt es kein Halten mehr.
German Internet Angst
Diese Artikel steht – leicht verändert – in der aktuellen Ausgabe des Medienmagazins Nitro.
Kann der Staat private Rechner kontrollieren und durchsuchen? Fachleute des Chaos Computer Club haben Spionage-Software auf Festplatten gefunden, die das beweisen. Aber was ist wirklich geschehen und was machten die Medien daraus?
Dem deutschen Journalismus kann vieles vorgeworfen werden: Die Journaille sei duckmäuserisch und feige, lasse sogar Interviews “autorisieren”, Recherchen fänden im Tagesgeschäft kaum noch statt, und der technische Sachverstand, das Netz aller Netze betreffend, entspräche dem Niveau von Grundschülern. Das ist alles richtig und kann mit dem kulturellen Tradition des Obrigkeitsstaats und der “German Internet Angst” erklärt werden, ein Begriff, den die US-amerikanische Zeitschrift Wired schon im Juni 1998 prägte.
The reunified nation still shows symptoms of schizophrenia, and nowhere are the symptoms wreaking more havoc than on the Internet. (Wired 1998)
Drei von vier Deutschen haben laut einer repräsentativen Untersuchung Angst vor Computern und dem Internet; die Mehrheit nutzt das Netz nur selten.(Süddeutsche,18.03.2010). Journalisten denken und verhalten sich nicht signifikant anders als der Rest der Bevölkerung. Des Diskurs über staatliche Spionage-Software beweist das immer wieder: Die Berichte und Kommentare in den Medien über die sogenannte “Online-Durchsuchung” sind seit fünf Jahren fast ausnahmslos eine Mischung aus techischem Voodoo, grobem Unfug und heißer Luft.
Die schlimmste Berufskrankheit des deutschen Journalismus ist aber die rational nicht zu erklärende Unart, suggestive Begriffe unkritisch zu übernehmen und wiederzukäuen, die von Behörden und Firmen erfunden wurden, um bestimmte Sachverhalte zu verschleiern und euphemistisch umzudeuten. In der guten alten Zeit nannte man das unter Journalisten Propaganda oder “Agitprop”. Das gilt insbesondere für die vom bürokratischen Neusprech vergifteten Worthülsen “Staats-Trojaner”, “Online-Durchsuchung” und “Quellen-Telekommunikationsüberwachung”. Ein Schelm, wer an “Rettungsschirme” und “friedenserzwingende Maßnahmen” oder gar an das Wahrheitsministerium von George Orwell denkt.
Eine Mischung aus techischem Voodoo, grobem Unfug und heißer Luft.
Kein Wunder, dass auch viele Journalisten glauben, “die Hacker” könnten zaubern und mit magischen Methoden in Rechner eindringen und die manipulieren, entweder in staatlichem Auftrag oder aus quasi-kriminellen Motiven. Eine gute Nachricht also vorweg: Die Idee, man könne ohne vorherigen physischen Zugriff (und das auch nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen) gezielt auf einen privaten Rechner zugreifen und ohne Zustimmung des Verdächtigen eine Spionage-Software “aus dem Internet” implementieren, ist eine Verschwörungstheorie und technisch gesehen Blödsinn.
Nun rufen alle im Chor: “Ja, aber?” Richtig: Es ist den Behörden gelungen, auf einigen Rechnern Programme zu installieren, die nicht nur die Kommunikation belauschten, sondern Screenshots anfertigten und unbemerkt versandten, also digitale Fotos dessen, was jeweils auf dem Monitor zu sehen war. Noch mehr: Die Spionage-Software konnte sogar zusätzliche Programme und Features nachladen. Letztlich kann das natürlich dazu führen, dass die befallenen Rechner hätten von fern gewartet, also übernommen (“remote access”) werden können. Das streitet niemand ab.
Was macht DPA (10.10.2011) daraus? “Eigentlich Trojanisches Pferd genannt, schleust sich eine solche Schadsoftware unbemerkt in fremde Rechner ein…” Nein, ganz falsch. Eine Software kann sich nicht selbst einschleusen. Das ist – auch auf die Gefahr hin, etwas zu wiederholen – eine Verschwörungstheorie.
Auch die Tagesschau machte mit: “Dabei sollen Computer einmal (Online-Durchsicht) oder während eines gewissen Zeitraums (Online-Überwachung) überprüft bzw. überwacht werden, ohne dass der Nutzer das bemerkt. Das Innenministerium sprach 2008 nicht von Bundestrojanern, sondern von “Remote Forensic Software”.” Sollen? Was jemand will, sollte von der jeweiligen Pressestelle verbreitet werden. Journalisten sollten herausfinden, was war und ist, nicht mehr und nicht weniger.
Die Frankfurter allgemeine Zeitung (03.11.2011) schrieb etwas von einer “ferngesteuerten Informationstechnik”. Das ist einfach nur Quatsch. Man braucht sich gar nicht zu streiten, ob es einen Unterschied gebe zwischen einer “Durchsicht” und einer “Überwachung”. Wer seinen Rechner schützt, etwa nach den im Internet abrufbaren Maßgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, der braucht sich keine Sorgen zu machen, “online durchsucht” zu werden. Es hat sich auch noch niemand, noch nicht einmal der Chaos Computer Club, erkühnt, einen Weg zu beschreiben, wie das “von fern”, online und gezielt möglich sei. Wieso ist das eigentlich so schwer zu verstehen?
Im aktuellen Fall geht es um die Überwachung von Internet-Telefonie.
Im aktuellen Fall geht es um die Überwachung von Internet-Telefonie, deren “Nebeneffekt” jedoch war und ist, dass der Rechner komplett überwacht werden kann. Man muss also Programme installiert haben, etwa Skype, die Telefongespräche via Internet ermöglichen.
Apropos Internet-Telefonie: In vielen Unternehmen ist Skype verboten, weil das Sicherheitsrisiko zu groß erscheint. Die Software verhält sich zu Firewalls und Routern wie ein Nashorn, wenn es in Wut gerät: Sie bohrt Löcher hinein, damit auch der dümmste anzunehmende Nutzer bequem plaudern kann und nicht erst in den digitalen Eingeweiden fummeln muss. Die Innereien von Skype – der Quellcode – sind ohnehin ein Betriebsgeheimnis. “Security by obscurity” nennt man das System im Hacker-Milieu. Im Internet kursieren detaillierte Analysen wie “Silver Needle in the Skype“, die die Schwachstellen der Software aufzeigen.
Das ist alles seit Jahren bekannt; Software, die Telefonieren per Internet belauscht, wird sogar kommerziell angeboten. Um die aber installieren zu könnten, braucht man den physischen Zugriff auf einen Rechner. Und wenn dessen Besitzer davon nichts merken soll, muss dieser seinen Computer völlig ungesichert herumstehen lassen oder herausgegeben haben.
Die Tageszeitung (11.10.2011) schildert, wie man das so macht: “Bayerns LKA bricht auch mal heimlich in ein Firmenbüro ein, um Schnüffelsoftware zu installieren.” Das erinnert an die zentrale Losung der Hausbesetzer-Bewegung in den 80-er Jahren: legal. illegal, scheißegal.
Kann man sich vorstellen, dass von den zahlreichen deutschen Medien und mehreren tausend Journalisten niemand fragte, wie man denn eine Software zum Spionieren und “Online-Durchsuchen” gezielt auf einen bestimmten Rechner bekäme? Nein, niemand fragte. Man faselte nur vage herum. Da gab es doch einen Geschäftsmann, der auf einem Flughafen in Bayern seinen Laptop abgeben musste und dem irgendwelche Beamten irgendetwas implementierten? So mag es gewesen sein. Nichts Genaues weiß man nicht, und es interessiert auch niemanden.
Wie dumm muss man aber sein, seinen Computer so einzustellen, dass ein Fremder Software installieren darf? Keine Passworte? Booten von Fremdmedien, etwa USB-Sticks, erlaubt? Keine verschlüsselte Partitionen der Festplatte vorhanden, zum Beispiel mit Truecrpyt? Wie jetzt? E-Mails – also digitale Postkarten – im Klarterxt und unverschlüsselt – so etwas gibt es noch im 21. Jahrhundert? Ja, es handelt sich um Deutschland einig Entwicklungsland, das Internet betreffend.
Bei staatlicher Datenspionage greifen mittlerweile mediale Beißreflexe, die dem Diskurs über Drogen gleichen.
Bei staatlicher Datenspionage greifen mittlerweile mediale Beißreflexe, die dem Diskurs über Drogen gleichen: Seit vier Jahrzehnten sind bei diesem alle Textbausteine und Argumente bekannt, sie werden in konjunkturellen Schüben aus moraltheologischen Gründen ständig wiederholt. So auch hier: Die Überwachungslobby möchte ihrem feuchten Traum, in der digitale Unterwäsche aller Untertanen ständig herumschnüffeln zu dürfen, nicht abschwören, weil es ums Prinzip geht. Die Datenschützer und ihre Verbündeten müssen den Popanz, das sei einfach so möglich, beschwörend vor sich her tragen, um die Gefahr des totalitären Staates 2.0 allen permanent vor Augen führen zu können.
Der Berliner Richter und Verfassungsrechtler Ulf Buermeyer hat in einem Interview mit netzpolitik.org (10.10.2011) lapidar kommentiert: “…solche Software darf es niemals geben, und zwar weil sie auch das Einspielen von Daten auf dem Zielsystem erlaubt. Das ist unter Geltung des Grundgesetzes stets unzulässig”.
Damit ist das Thema eigentlich erledigt. Buermeyer, der während seines Studiums auch als IT-Techniker gearbeitet hat und im Gegensatz zu vieler seiner heutigen Kollegen weiß, wovon er redet, wenn es um Computer geht, kennt jedoch die Mentalität der Behörden: “Richtig ist aber auch, dass sich Teile der Justiz die fehlende Rechtsgrundlage einfach selbst schaffen, indem sie die Regeln für “normale” Telefonüberwachungen für anwendbar erklären.”
Die Überwachungslobby möchte ihrem feuchten Traum, in der digitale Unterwäsche aller Untertanen ständig herumschnüffeln zu dürfen, nicht abschwören.
Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2008 (1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07) heißt es: “Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, ist verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen.”
Die Zeitschrift “Das Parlament” titelte am 31.10.2011 über eine Abstimmung zum Thema im Bundestag: “Mehrheit für Online-Durchsuchung”. Die SPD-Parlamentarierin Gabriele Fograscher meinte, neue Kommunikationstechniken ermöglichten es Straftätern, “sich im Netz zusammen zu finden, zu radikalisieren, zusammen zu arbeiten”. Daher müsste die “Online-Durchsuchung” den “Sicherheitsbehörden” erlaubt sein. Also nichts dazu gelernt. Quod erat demonstrandum.
Gesetze? Urteile des höchsten deutschen Gerichts? Hermann Höcherl (NSDAP, später CSU) prägte schon 1963 den bezeichnenden Satz: “Verfassungsschützer können nicht ständig das Grundgesetz unter dem Arm tragen”. In einem Bundesland, in dem man mit dem Auto Menschen totfahren kann und trotzdem später Verkehrsminister werden darf, sollte einen also gar nichts mehr wundern. Die Demokratie ist oft nur ein dünner Firnis, unter dem Dinge zum Vorschein kommen, wenn man nur ein wenig kratzt, die man am liebsten gar nicht anschauen möchte.
Bundesregierung und Spionage-Software: Dämlich oder zynisch
Krempl wirft bei Heise wieder Rauchbomben: “BKA hat in sieben Fällen Online-Durchsuchungen durchgeführt”.
Dann schauen wir uns mal das Original an (Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken): Es handelt sich um die schon vom CCC analysierte Spionagesoftware zum Abhören von Internet-Telefonie, die aber als Feature ermöglichte, andere Software zu laden und zu installieren (also alles).
Vgl. Spiegel Online: “Experten werfen Bundesregierung Vertuschung vor”.
Vgl. auch Fefe.
Die Antworten der Bundesregierung sind einfach haarsträubend – entweder sind die dort total dämlich oder so zynisch, dass ihnen die Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichts total scheißegal ist. Vermutlich sogar beides.
Remote Forensic Software User Group
Heise: “Die internationale Arbeitsgruppe für den Austausch von Erfahrungen mit Überwachungssoftware wurde vom Bundeskriminalamt (BKA) initiiert”.
Sicher. Zur philosophischen Vertiefung der Frage, warum der Deutsche an sich gern, überwacht, meldet und Verbote “durchführt”, lesen Sie Max Weber und Michel Foucault: “Überwachen und Strafen” – eine Beschreibung der modernen Disziplinargesellschaft.
Schützt endlich unsere Kinder vor dem Internet!
Credits: Lutz Donnerhacke, 1997
“(…) Deshalb fordern wir:
Abschaffung der anonymen Post.
Es darf nicht mehr jedem Verbrecher möglich sein, die Post ohne Gefahr der Erkennung Briefe zu versenden. Deshalb müssen die zahlreichen anonymen Briefkästen abgeschafft werden. Post darf nur noch in Postämtern unter Vorlage einer Identifikation aufgegeben werden. Pseudo-Anonyme “Postfächer” müssen unter ausführlicher Angabe von Gründen beantragt werden. Bestehende Postfächer können eventuell einen 9-monatigen Bestandsschutz erhalten.
Verbot der verschlossenen Post.
Ein gesetzestreuer Bürger hat im Rechtsstaat nichts zu verstecken und nichts zu befürchten. Deshalb dürfen nur noch Postkarten oder unverschlossene Briefsendungen verschickt werden. Wer Briefe verschließt, macht sich verdächtig.
Desweiteren muß die Post den Ermittlungsbehörden unbeschränkten Zugang zu der Briefpost gewähren, ohne das die Post Kenntnis von den Zugriffen erlangt. Um dies zu ermöglichen, käme es beispielsweise in Frage, die Bearbeitung der Post in der Zeit von 13:00h bis 21:00h und von 6:00h bis 11:00h ruhen zu lassen. In dieser Zeit müßten die Postbediensteten sich aus den Räumlichkeiten der Briefverteilzentren zurück ziehen und den Ermittlungsbehörden Zugang gewähren.
Verbot der unleserlichen Post.
Es darf nicht sein, daß Gangster unter dem Deckmantel der Individualität in irgendwelchen Sprachen oder Schriftarten kommunizieren um den Ermittlungsbehörden den Zugriff auf ihre Kommunikation unmöglich zu machen. Auch hier sei noch einmal angeführt, daß der gesetzestreue Bürger nichts zu verbergen hat. Wer in einer unleserlichen Handschrift schreibt, muß eine maschinenschriftliche Abschrift seines Briefes beilegen. Mundarten oder fremdes Sprachen in Briefen sind verboten; in Ausnahmefällen können sie jedoch genehmigt werden, wenn der Verwender ein Lexikon oder eine sonstige Ubersetzungshilfe für die verwendete Sprache bei der zuständigen Stelle hinterlegt.
Sperrung krimineller Adressen.
Bestimmte Adressen im Schutze des Auslands, auf die die deutsche Strafverfolgung leider keinen Zugriff hat, begehen permanent Rechtsverstöße. Von der deutschen Bundespost kann deshalb verlangt werden, daß sie jeglichen Briefverkehr an diese Adressen sperrt. “
Das Ministerium für Wahrheit informiert
CSU-Innenpolitiker Uhl fordert Trojaner-KZ.
staatstrojaner.exe
Anti-Viren-Programme sind Malware
Computerbild: “Ein bekannter Virenschutz-Hersteller hat beim Ausspähen eines Nutzers geholfen.”
“Eine Strafverfolgungsbehörde hat sich an uns gewendet und unsere Mitarbeit angefragt. Ein User wurde anhand eines gezielten Angriffs ausgespäht”, heißt es in der vertraulichen Nachricht des hochrangigen Mitarbeiters. Dem Hersteller wurde eine Kopie des Bundestrojaners überlassen. Das Virenschutz-Unternehmen hat den Trojaner daraufhin so angepasst, dass die eigene Schutz-Software den Verdächtigen nicht warnte – und so die Bespitzelung ermöglichte.
By the way, Computerbild: Wie kam die eigentliche Software zum Ausspähen auf den/die Rechner des Verdächtigen? Nur mal so ganz nebenbei gefragt.
Die Pointe steht aber hier: Fakt ist aber, dass der modifizierte Trojaner zumindest im Ermittlungszeitraum eine Gefahr für alle Kunden der kooperierenden Anti-Viren-Schmiede war.
Noch mal zum Mitschreiben: Das Unternehmen, was rechtlich nicht verpflichtet war, Hilfspolizei zu spielen, hat sene “Virenschutz”-Software so modifiziert, dass diese die Spionage-Software zum Ausspähen von Internet-Telefonie Mit den bekannten Risiken und Nebenwirkungen) nicht erkennen konnte.
Das ist deutsche Leitkultur. Noch Fragen?
Der schon wieder
Fefe schreibt über Christian Rath in der taz: “Dass Skype selber Telefonate abhören kann und das auch tut und Behörden zur Verfügung stellt, das ist bekannt und steht sogar in deren Datenschutzerklärung drin. Das passt mal wieder in die seit Jahren praktizierte ‘der CCC macht nur sinnlos Panik!1!!’-Strategie von dem Rath. Ich frage mich ja, wie sich die taz ausgerechnet als rechtspolitischen Korrespondenten so einen reaktionären Typ leisten kann.”
Wen wundert’s. Über Rath habe ich schon mehrfach das Nötige gesagt. Das ist der, der den Hpye um die “Online-Durchsuchung” angeschoben hat.
Quasi magisch
Frank Schirrmacher auf faz.net (via Fefe):
“Politiker des digitalen Zeitalters müssen endlich erkennen, dass der Verlust der Kontrolle die Regel kommunikativen und politischen Handelns sein wird, so lange das Verständnis der Software quasi-magisch bleibt und die Institutionen im zwanzigsten Jahrhundert steckenbleiben.”
Ich nannte das “Autistisches Voodoo“.
Verfassungskonforme Überwachung von Computern ist technisch nicht möglich
Christopher Lauer sagt klar und angenehm, was erstens, zweitens, drittens käm (via Fefe):
Der Einsatz des “Bundestrojaners”, der unter anderem auch Bildschirminhalte überwacht, stellt also einen klaren Verfassungsbruch dar, wird aber trotzdem von Spitzenpolitikern wie Uhl oder Friedrich verteidigt. (…) Eine verfassungskonforme Überwachung von Computern ist schon technisch nicht möglich. Der Innenminister täte gut daran seinen aussichtslosen Kampf gegen die Realität zu beenden.
Solchen Dumpfbacken wie dem Innenminister würde ich auch einen Putschversuch trauen.
Der Trojaner nach dem Trojaner
Lesenswerter Artikel von Kristian Köhntopp: “Nachdem sich unsere Bundes- und Landeskriminalämter, Zoll, BND und Politik jetzt erst einmal global blamiert haben, fängt der interessante Teil der Entwicklung gerade erst an. Denn auf der einen Seite wollen wir, daß ‘die Guten’ sichere und unkompromittierbare Systeme haben. Auf der anderen Seite wollen ein Haufen Bedarfsträger die Systeme von ‘den Bösen’ zuverlässig und ohne viel Aufwand und Aufsehen kompromittieren können. Und leider sind die Definitionen von Gut und Böse je nach Standpunkt und Aufgabe austauschbar und Rollen überlappen sich.”
Online-Durchsuchung und Vodoo, reloaded
“Neue Form der Staatskriminalität”, schreibt Heribert Prantl in Zeit Online.
Dazu sollte man auch Thomas Stadler lesen: “Die bayerischen Behörden haben also den Beschluss des Landgerichts Landshut bewusst ignoriert und in voller Kenntnis der Rechts- und Verfassungswidrigkeit den Bayerntrojaner im Jahre 2011 weiterhin zum Einsatz gebracht und zwar in mindestens 12 Fällen.”
Und num zum 537sten Mal: Die Idee, man könne ohne vorherigen physischen Zugriff (und das auch nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen) gezielt auf einen privaten Rechner zugreifen und ohne Zustimmung des Verdächtigen eine Spionage-Software “aus dem Internet” implementieren, ist eine Verschwörungstheorie und technisch gesehen Blödsinn.
Twister schrieb schon 2008 auf Telepolis: “Burkhard Schröder hat zu diesem Thema ja des öfteren schon auf den Einsatz von Linux, auf passwortgesicherte Rechner usw. hingewiesen. Schröder hält die OD lediglich für einen Wunschtraum, eine Vorstellung ähnlich dem Voodoo-Glauben.”
Sperrt sie ein!
Christopher Lauer (Piraten): “Ich bin es leid, ich bin es echt leid. Der Staat gibt einer Firma, deren Geschäftsführer wegen Bestechlichkeit verurteilt wurde Geld, damit sie Schadsoftware herstellt, um die Bevölkerung zu überwachen. Würde ich ‘Der Staat’ im vorherigen Satz durch ‘Eine kriminelle Vereinigung’ austauschen würde jeder sagen: Sperrt sie ein!”
Wieso ist das eigentlich so schwer zu verstehen?
FALSCH, Wirtschaftswoche: “Eigentlich Trojanisches Pferd genannt, schleust sich eine solche Schadsoftware unbemerkt in fremde Rechner ein…”
Das eben nicht. Eine Software kann sich nicht selbst einschleusen. Das ist eine Verschwörungstheorie.
FALSCH, Tagesschau: “Der Begriff steht für eine Online-Durchsuchung seitens der Bundesregierung. Dabei sollen Computer einmal (Online-Durchsicht) oder während eines gewissen Zeitraums (Online-Überwachung) überprüft bzw. überwacht werden, ohne dass der Nutzer das bemerkt. Das Innenministerium sprach 2008 nicht von Bundestrojanern, sondern von “Remote Forensic Software”.
Hier geht es um die Überwachung von Internet-Telefonie, deren “Nebeneffekt” ist, dass der Rechner komplett überwacht werden kann. Und dazu braucht man den physischen Zugriff, und der Nutzer muss seinen Rechner UNGESICHERT herumstehen lassen oder herausgegeben haben.
Wieso ist das eigentlich so schwer zu verstehen?
Ach so geht das: Heimliche Einbrüche
Ich habe bekanntlich gefühlte drei Millionen Mal geschrieben und gesagt, dass man von “fern” nicht einfach Spionage-Software auf einen Rechner spielen kann, somit die so genannte “Online-Durchsuchung”, wie sie in den Medien beschrieben wurde, ein Hoax ist. Etwas anderes gilt natürlich unter bestimmten Umständen (wenn die Rechner nicht gesichert sind), wenn man den physischen Zugriff auf den Rechner hat. Die Taz beschreibt das jetzt:
“Bayerns LKA bricht auch mal heimlich in ein Firmenbüro ein, um Schnüffelsoftware zu installieren.”
Legal, illegal, scheißegal – das ist offenbar die Maxime von Behörden in Bayern. Ich wollte die schon immer loswerden. Sollen die doch selbständig werden und mit Moldawien fusionieren.
Solche Software darf es niemals geben
Lesenswert ist ein Interview mit Ulf Buermeyer mit netzpolitik.org:
…solche Software darf es niemals geben, und zwar weil sie auch das Einspielen von Daten auf dem Zielsystem erlaubt. Das ist unter Geltung des Grundgesetzes stets unzulässig, wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat: Selbst eine Online-Durchsuchung darf eben nur durchsuchen und nicht manipulieren.
Aus informationstechnischer Sicht ist diese juristische Differenzierung aber wenig sinnvoll: Die Integrität eines Systems ist stets verletzt, sobald Software eingespielt wird – egal ob die dann nur lesen oder auch schreiben kann. Insofern kann man mit guten Gründen bezweifeln, ob es überhaupt einen rechtmäßigen Fernzugriff durch Einspielen von Software geben kann.
(…) Richtig ist jedenfalls, dass es keine Rechtsgrundlage für Quellen-TKÜ oder Online-Durchsuchung für die Strafverfolgung gibt. Richtig ist aber auch, dass sich Teile der Justiz die fehlende Rechtsgrundlage einfach selbst schaffen, indem sie die Regeln für “normale” Telefonüberwachungen für anwendbar erklären.
Buermeyer ist Mitglied der German Privacy Foundation. Guckst du auch burks.de (15.07.2007): “Richter erklärt die Online-Durchsuchung zur Ente”.
Bananenpublik revisited
Spiegel Online: “Der Hersteller des offenbar stümperhaft programmierten Staatstrojaners hat nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen viele deutsche Behörden beliefert – für Millionen Euro. Der ehemalige DigiTask-Chef wurde einst wegen Beamtenbestechung verurteilt.”
Bruhahahahaha. So was kann man sich gar nicht ausdenken.
















