Acht Mythen zur Vorratsdatenspeicherung

Thomas Stadler (via Hal): „Acht Mythen zur Vorratsdatenspeicherung“.

Tatsächlich gibt es in keinem einzigen EU-Mitgliedsstaat (empirische) Belege dafür, dass die Vorratsdatenspeicherung zu einer erhöhten Aufklärungsquote geführt hat, obwohl sie in den meisten EU-Staaten über viele Jahre hinweg praktiziert worden ist. (…)

In einem Rechtsstaat gibt es keine Strafermittlung um jeden Preis. Darin besteht nämlich gerade der Unterschied zu Unrechtsstaaten wie der DDR, die jede Form der Überwachung und Kontrolle des Bürgers für legitim hielten. Der Rechtsstaat muss auf eine Totalüberwachung verzichten und damit evtl. einhergehende Defizite bei der Kriminalitätsbekämpfung in Kauf nehmen.

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Kommentare

3 Kommentare zu “Acht Mythen zur Vorratsdatenspeicherung”

  1. ...der Trittbrettschreiber am April 27th, 2014 10:54 am

    „damit evtl. einhergehende Defizite bei der Kriminalitätsbekämpfung in Kauf nehmen.“

    …cool, so ein Rechts-Staat. Mir geht’s gleich besser. Ich fühle mich noch ein wenig schwach aber sehr geborgen.

    An dieser Stelle komme ich fast in Versuchung, Pharrel Williams zu verlinken…
    puuh, schwitz, gerade noch widerstanden und den ‚eintragen‘ Button angeklickt.

  2. die Nase am April 27th, 2014 1:07 pm

    Vielleicht sollte das verlangen nach einer VDS wo anders gesucht werden. Schaut man sich die Geschichte Deutschlands an dann geht jetzt alles zu lange gut, ohne Umsturz.

    Die Eliten brauchen eine VDS um ihre Positionen zu sichern. Durch die VDS können missliebige Führungspersönlichkeiten gefunden werden bei denen dann Kinderpornos gefunden werden könnten.

    Wer sich das von Stadler durchgelesen hat weiß das jetzt Daten bis 180 Tage gespeichert werden aber auch wer nur 7 Tage speichert. Ich benutze 1und1 und E-Plus, die speichern am längsten. Wenn ich etwas tue was niemanden was angeht benutze ich meine eigenen Proxys (ohne log) und O2 (mit anderem Handy) zum telefonieren (7 Tage). Wenn ich beobachtet werden nützt das nichts.
    Es gibt Möglichkeiten um festzustellen ob ich beobachtet werde.

    Muss immer mit einem Handy rumgelaufen werden? Muss immer sofort telefoniert werden kann nicht bis zum nächsten treffen gewartet werden? Muss jeder technische Fortschritt mitgemacht werden?

  3. Michael am April 28th, 2014 12:30 am

    Das gilt auch für andere Aspekte der Strafverfolgung. Allein wegen der Unschuldsvermutung dürften viele Kriminelle frei herumlaufen. Die müsste man dann konsequenterweise auch abschaffen.

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