„Quelle“

Netzpolitik.org listet des bösen Friedrichs Wunschliste auf, wie man einen totalen Überwachungsstaat bewerkstelligen könne. So wird jetzt die so genannte „Online-Durchsuchung“ definiert: „Bei der Quellen-TKÜ wird die laufende Kommunikation statt wie gewöhnlich beim Provider am Endgerät (‚Quelle‘) ausgeleitet. Hierzu ist in der Regel die verdeckte Installation einer entsprechenden Überwachungssoftware auf dem Endgerät notwendig.“

Aha. Wenn ich hier jemanden verdeckt in meiner Wohnung mit Tarnkappe oder Clownsnase sehe, dann werde ich mal gleich die übelsten Krav-Maga-Griffe anwenden und die Person mit ein paar gebrochenen Fingern und kaputten Ohren wieder hinauskomplimentieren.

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Kommentare

6 Kommentare zu “„Quelle“”

  1. ODK am November 12th, 2013 5:17 pm

    Wer sagt denn, dass du während der „verdeckten Installation“ zu Hause bist?
    So gehts doch auch: http://www.youtube.com/watch?v=OWX3v6uHo-w

  2. Jürgen am November 12th, 2013 6:51 pm

    Ich habe mir Friedrich seine Gruselliste durchgelesen. Es gibt kein Punkt den ich nicht schon abgewehrt habe.
    Von meinen 5 Webservern sind zwei auf TLS 1.2 umgestellt der Rest folgt. SSL ist bei denen ganz raus. Alle Browser gehen jetzt nicht mehr darunter alle IE. Aber es gibt ja noch Webseiten mit RC4 Verschlüsselung, die von BSI.de. Da gehen alle Browser aber auch die online Entschlüsselung der NSA.

    Die Vorratsdaten müssen doch etwas erotisches an sich haben und die vom Innenministerium brauchen das um noch zu können. Für mich wäre es ein Zahlenfriedhof der nichts aussagt.

    TLS 1.2 Verschlüsselung ist auch im nach hinein sicher, also wenn der Schlüssel beschlagnahmt wird ist er nutzlos weil jede Session einen anderen hat.

  3. Testosteron am November 12th, 2013 9:05 pm

    „hinauskomplimentieren“ ?

    Heißt das nicht hinauskompilieren ?

  4. Michael am November 12th, 2013 10:05 pm

    Einfach ein paar versteckte Überwachungskameras installieren – in der eigenen Wohnung, wo ausser einem selbst niemand was verloren hat (zumindest solange man selbst abwesend ist), darf man das. Wenn dann jemand drauf zu sehen ist: Youtube freut sich immer über neue Originalvideos. Mit ein bisschen Glück verbrennt man so ein paar „Verfassungsschützer“ o.ä.

  5. bombjack am November 13th, 2013 8:16 am

    Psst…..einfach mal in den §100c StPO http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__100c.html schauen und sich fragen wie die technischen Mittel zum abhören und aufzeichnen in die Wohnung kommen d.h. die rechtliche Grundlage im geheimen eine Wohnung zu betreten existieren bereits und spätestens mit dem Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe e) „[…]Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften in den Fällen des § 184b Abs. 3[…]“ besteht ein wunderbares Einfallstor.

    bombjack

  6. Stefan am November 13th, 2013 10:58 am

    Ich versteh nicht so ganz, wieso du diese Methoden wg. sprachlicher Unschärfen, die sich dem klassischen Internetausdrucker in Politik und Justiz eh nicht erschließen, immer so herunterdodelst…?

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