Landgericht Hamburg ab nach Regensburg? [Update]

Der Fall Mollath wird jetzt richtig spannend: Das Bundesverfassungsgericht hat sich eingeschaltet und will prüfen, ob es noch verhältnismäßig ist, dass jemand wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung in der Psychiatrie sitzt.

Ich wäre ja dafür, die Pressekammer des Landgerichts Hamburg nach Regensburg zu verlegen. Dessen Entscheidungen sind ja ähnlich „originell“. Würde also passen.

[Update] Vgl. Thomas Stadler | Internet-Law: „Mollath-Verteidiger legt nach“, Wolfgang Michal | Carta: „Die Taktik der Bayerischen Staatsregierung im Fall Mollath“, und Markus Kloeckner | Telepolis: „Fall Mollath: Abgehörte Telefonate beschäftigen Rechtsanwaltskammern“.

image_pdfimage_print

Kommentare

4 Kommentare zu “Landgericht Hamburg ab nach Regensburg? [Update]”

  1. ...der Trittbrettschreiber am Juni 22nd, 2013 2:13 pm

    Wegen Körperverletzung, Mord und anderen unhöflichen Verhaltensweisen kommt hierzulande niemand in die Klapsmühle. Nach ein paar Jahren schmeißt einen der Knast raus. Nur wer faselt, das da Verschwörungen, Online-Intrigen, Abhör-Autobahnen, Internetze und Außerirdische oder noch wahrscheinlicher höhere Wesen von nebenan im Spiel sind, dann, tja dann ….
    „Sooo, Herr Bond, dann woll’n wir mal auf’s Töpfchen.“
    „Aber, aber die Aliens!“ „Ja, Herr Bond jaa, die kommen auch noch drauf.“

  2. Jonas am Juni 23rd, 2013 7:37 am

    Jap, wär mal interessant die Typen vor Ort zu haben.

  3. elvis am Juni 23rd, 2013 12:21 pm

    ..der Trittbrettschreiber am Juni 22nd, 2013 2:13 pm

    Wegen Körperverletzung, Mord und anderen unhöflichen Verhaltensweisen kommt hierzulande niemand in die Klapsmühle. Nach ein paar Jahren schmeißt einen der Knast raus. Nur wer faselt, das da Verschwörungen, Online-Intrigen, Abhör-Autobahnen, Internetze und Außerirdische oder noch wahrscheinlicher höhere Wesen von nebenan im Spiel sind, dann, tja dann ….

    Das ist falsch. Es ist in Deutschland sehr leicht in der Psychiatrie zu landen. Der Weg nach draussen ist dagegen sehr schwer, fast unmöglich wie nicht nur der Fall Mollath zeigt. Jetzt soll wieder ein Jahr gewartet werden bis eine Frist verstreicht und der Mollath erneut psychiatrisch untersucht wird und eine Ärztekommission seine Entlassung neu berät. Ja, und alle finden DAS offenbar völlig OK. Beamtistischer geht es doch nicht mehr. Das ist Menschenverachtung pur. Aber einen KZ-Wächter belangen wollen.

    Stell Dich einfach mal auf einen öffentlichen Platz und droh damit Dich zu verbrennen oder sowas und warte ab was passiert.

  4. ...der Trittbrettschreiber am Juni 23rd, 2013 4:15 pm

    @elvis

    Begehe eine Straftat und du wirst bestraft.
    Drohe damit, eine Straftat zu begehen (womöglich noch auf Befehl von außerirdischen Bademeistern mit fluoreszierenden Nagelschuhen), dann, tja dann…

    Fazit:
    Wenn Herr Bond sich verbrennt(und das auch noch schafft), dann ;-)… hat er nichts zu befürchten.

    Droht er damit – kommt er auf’s Töpfchen.

    Ich muss jetzt los, Schwimmen auf Alpha Centaurus, bei der Hitze.

    Sich verbrennen….noch was?

Schreibe einen Kommentar