Volker Ullrich und die Werte des so genannten christlichen Abendlandes

Die Redaktion der Augburger Allgemeinen Zeitung hat die Daten eines ihrer Foren-Nutzerns herausgegeben, ein richterlicher Beschluss, die Reaktionsräume zu durchsuchen, lag offenbar schon vor. Das soll also „verhältnismäßig“ sein? Ich bin ja gebranntes Kind und weiß, das viele Richter und Staatsanwälte das Wort „verhältnismäßig“ noch nicht mal buchstabieren können.

Die Zeitung schreibt: „Für Volker Ullrich ist es bereits das zweite Mal, dass er versucht, einen Kritiker im Internet rechtlich zu belangen. Bereits im Herbst 2011 verlangte er über seinen Anwalt bei der Redaktion der Augsburger Allgemeinen die Herausgabe von Daten eines Forennutzers, von dem er sich beleidigt fühlte. Auch damals verweigerte unsere Redaktion die Herausgabe – damals noch mit Erfolg.“ Jetzt heisst es: „Wir haben dem zuständigen Beamten, der in unseren Redaktionsräumen mit dem Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts Augsburg erschien, die geforderten Daten herausgegeben. Eine weitere Überprüfung der Redaktionsräume durch zusätzliche Beamte war damit also nicht mehr nötig.“

Warum sind die denn jetzt eingeknickt? Sehr schön das Posting eines Nutzers im Heise-Forum zum Thema: „Und wenn du dir Sprüche wie ‚Rechtsbeugung‘ als Anwalt nicht gefallen lassen kannst, dann bist du in meinen Augen eine kindische Mimose (bitte nicht verklagen…) und gehörst nicht ins Internet, sondern ohne Abendessen ins Bett. Ganz besonders gehörst du aber nicht dahin, wo über Recht und Unrecht entschieden wird.“

Man sieht, dass Meinungsfreiheit in Deutschland nicht viel gilt, hier wird immer erst nach Verboten gerufen oder versucht, die „richtige“ Meinung mit Staatswanwälten oder Gerichten reinzuprügeln oder Leute, die die Meinungsfreiheit so auslegen wie in den USA (was vernünftig wäre), einzuschüchtern.

Bei dem Augsburger Stadtrat Volker Ullrich sind die Wurzeln seines Denkens allerdings klar: „Für die Stadtidentität wünscht er sich die Orientierung an den Werten des christlichen Abendlandes sowie des aufgeklärten Humanismus (Menschenwürde, individuelle Freiheit, Gleichheit der Geschlechter, ungestörte Religionsausübung, freie Rede). Integration und Zuwanderung ja, aber unter der Voraussetzung einer gemeinsamen deutschen Sprache und eines Bekenntnisses zur europäischen Kultur.“

Was war noch mal die europäische Kultur? Die Juden? Die Muslime? Der christliche Antijudaismus?

Es gilt also auch für Blogbetreiber: Wer sich weigert, die Daten von Nutzern herauszugeben bei vermeintlich „ehrverletzenden“ Äußerungen, dem kann die Durchsuchung der Wohnung und natürlich audh drohen, dass die Rechner beschlagnahmt werden. Die kriegt man dann, wenn man freigesprochen wird – wie bei mir – in circa zwei Jahren zurück, ohne dass sich jemand entschuldigt und ohne finanziell entschädigt zu werden.

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Kommentare

6 Kommentare zu “Volker Ullrich und die Werte des so genannten christlichen Abendlandes”

  1. Entitaet am Januar 29th, 2013 2:23 pm

    Die betreffende Aktion des Herrn Volker Ullrich kann man als hirnrissig einschätzen.

  2. admin am Januar 29th, 2013 3:14 pm

    Nicht unbedingt seine, aber die des Gerichts, obwohl er davon ausgehen konnte, dass dem Gericht wiederum nicht anderes übrig blieb. Er wusste, was er tat, davon gehe ich aus. Und die Leute, die ihn wählen, werden ihm zustimmen.

  3. Entitaet am Januar 29th, 2013 3:35 pm

    Der Mann hat beide juristischen Staatsexamina und er ist auf juristischem Gebiet promoviert worden.

    Herr Ullrich musste deshalb vor seiner medienwirksamen Aktion mindestens halbwegs korrekt einschätzen, dass in Bezug auf die von dir bereits erwähnte Verhältnismäßigkeit (i.e.S.), d.h. in Bezug auf Zumutbarkeit bzw. Angemessenheit, eine Zweck-Mittel-Relation zwischen der von dem Eingriff für die Zeitung/Forennutzer (Grundrechtsträger) ausgehenden Belastung und dem damit erzielten und beabsichtigten Erfolg vorgenommen werden muss.

    Sicher ist es wieder typiusch für bestimmte Richter, dass sie darauf offenbar „pfeifen“ (willl sagen: wenig Wert legen).

  4. Tom am Januar 30th, 2013 9:28 pm

    “ wie bei mir – in circa zwei Jahren zurück, ohne dass sich jemand entschuldigt und ohne finanziell entschädigt zu werden.“
    Hatte ich nicht an anderer Stelle gelesen, dass wohl eine Entschädigung nach Tagessätzen rauszuholen sein könnte?

  5. admin am Januar 30th, 2013 10:46 pm

    abr den Tagessatz musst du beweisen. Mir würde ja sogar vom Gericht eine Entschädidung zugesprochen, aber die Berliner Staatsanwaltschaft interessiert das nicht.

  6. Eike am Januar 31st, 2013 11:44 am

    Nun, in Zukunft können Sie sich die Durchsuchungen sparen. Sie schicken einfach eine Drohne. Dann muss auch nichts mehr beschlagnahmt werden. ;)

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