GEZ und Pflegeheime

Demente und Taube müssen zukünftig keine GEZ-Gebühren Rundfunkgebühren mehr zahlen, meldet die FAZ. Die Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio haben sich jetzt (jetzt!) darauf verständigt. Ursprünglich war das anders vorgesehen.

image_pdfimage_print

Kommentare

8 Kommentare zu “GEZ und Pflegeheime”

  1. sehend-hörender am Dezember 21st, 2012 9:35 am

    aus dem artikel kann ich nur rauslesen, dass PFLEGEHEIME keinen Gebühr zahlen müssen. von dementen, tauben oder blinden generell ist da nicht die rede.
    Mit der Aussage „Demente und Taube müssen zukünftig keine GEZ-Gebühren Rundfunkgebühren mehr zahlen,“ wäre ich erst mal vorsichtig. abwarten heißt die devise…

  2. elvis am Dezember 21st, 2012 10:22 am

    Danke Burks für diese Information. Du bist schneller als die BILD-Zeitung. Dort ist seit heute eine Art Revolution betreffend der neuen GEZ-Gebühren. Wie gesagt seit heute oder gestern macht die BILD Revolution in dieser Sache und sieht sich quasi als Revolutionsführer:

    Ein Sturm des Protestes auch bei BILD.de. Nachdem BILD enthüllt hatte, dass sogar schwer Seh- und Hörgeschädigte reduzierten Beitrag (5,99 Euro) zahlen müssen, schrieb Gertrud G.: „Abzocke ist noch milde ausgedrückt. Pfui!“

    Seit wann ist eigentlich bekannt das die GEZ jetzt jeden mit Wohnung abzocken kann?

  3. elvis am Dezember 21st, 2012 10:45 am

    Nun sagt die ARD-Vorsitzende Monika Piel“:

    Wir können Vorschriften nicht in ihr Gegenteil verkehren.

    Das war auch das Argument der Nazis um Juden, Zigeuner, Maoisten usw. in die Konzentrationslager zu schicken. Äh, ich glaube mein Vergleich ist ein Straftatbestand in der Bundesrepublik Deutschland.

  4. flatter am Dezember 21st, 2012 2:16 pm

    Na klar: Die darüber entscheiden, sind dann natürlich befreit!

  5. Temnitzbiber am Dezember 21st, 2012 8:26 pm

    Auch Nazis steht Gerechtigkeit zu: Sie haben keine Maoisten ins KZ gesteckt! Wirklich nicht!

  6. andreas am Dezember 21st, 2012 8:45 pm
  7. markenware am Dezember 22nd, 2012 10:51 pm

    hier ist die Liste, wer die Freistellung erhalten kann:
    https://service.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/antrag_auf_befreiung/

    unter 432 steht u.a. 60% Sehbehinderung – wichtig ist der RF-Stempel im Schwerbehindertenausweis – für reduzierte Beiträge.
    Wer Blindengeld bezieht (dafür muß man nicht vollständig blind sein. z.B. bei Makulatrübung), wird befreit. Bei Taubheit werden keine Zahlen genannt.

    Ich habe den Antrag online für meine Mutter ausgefüllt. Bis man sich dahin mal durchgeklickt hat, ist schikanös. Außerdem kann man nicht nur einfach ausdrucken, sondern muß alle Daten zur Hand haben. Dann allerdings braucht man nur noch unterschreiben und ab die Post, sofern die Nachweiskopien amtlich beglaubigt sind.
    Die Dame im örtlichen Bürgerbüro ist auch total genervt, u.a. wg. der vielen dezidierten Optionen. Da sind viele Senioren überfordert.

  8. ts am Dezember 22nd, 2012 11:29 pm

    Gehörlose, nicht „Taube“.
    Nur mal so…

Schreibe einen Kommentar