Gröblich unsittlich

unsittlich

„Ein Medium ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung unsittlich, wenn es nach Inhalt und Ausdruck objektiv geeignet ist, in sexueller Hinsicht das Scham- und Sittlichkeitsgefühl gröblich zu verletzen. Das Tatbestandsmerkmal ‚unsittlich‘ kann daher schon dann erfüllt sein, wenn Menschen nackt dargestellt werden und weitere Umstände hinzutreten.“

So sieht das die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (laut Pornoanwalt)

Sitlichkeitsgefühl. Gröblich, nicht etwa nur „grob“. Heime für gefallene Mädchen. Die Sitte. Protestantische Prüderie. Heuchelei. Bigotterie. Restriktive Sexualmoral im Kostum des gesunden Volksempfindens. Das tut man nicht.

Wann endlich fordert eine politische Partei, die unsägliche Zensurbehörde Bundesprüfstelle für „jugendgefährdende“ Medien abzuschaffen?

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Kommentare

2 Kommentare zu “Gröblich unsittlich”

  1. Joschi am November 1st, 2012 7:23 pm

    Mein Scham- und Sittlichkeitsgefühl wird durch fette Frauen in Leggins gröblich verletzt. Besteht da jetze irgendwie die Hoffnung, daß die Zensurbehörde da tätig wird?

  2. Michael am November 2nd, 2012 1:48 am

    Wenn man beim Pornoanwalt ein paar Artikel runterscrollt, dann stößt man auf diesen lesenswerten Blogeintrag über das sog. „Lex Heinze“: http://www.pornoanwalt.de/?p=9289

    In diesem Zusammenhang ist folgender darin zitierte Satz ein Highlight: „wonach die unzüchtige Darstellung charakterisiert wird auf die Erregung des Geschlechtstriebs gerichtet ist und den sittlichen Anstand in geschlechtlicher Beziehung gröblich verletzt.“

    Das ist fast wortgleich zur oben zitierten heutigen offiziellen BPjM-Definition. – Nur stammt dieser Satz aus dem 19. Jahrhundert. Es ist also noch untertrieben, wenn man unseren Jugendschützern vorwirft, sie würden noch im Geist der 1950-Jahre stecken. Da kann man ruhig noch ein dreiviertel Jh. weiter zurückgehen.

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