Wahnsinn Leistungsschutzrecht

Kanzlei Hoesmann: “Wenn ich jetzt auf der Webseite meiner Kanzlei darauf aufmerksam mache, dass ich von einer Zeitung zitiert wurde, verstoße ich aber schon gegen das Leistungsschutzrecht. Auch verstoße ich gegen das Leistungsschutzrecht, wenn ich meine Aussage in der Zeitung selbst zitiere. Wahrscheinlich werde ich auch gegen das Leistungsschutzrecht verstoßen, wenn ich über den Twitter-Account der Kanzlei oder auch über dem Facebook Auftritt mit einem Link auf den entsprechenden Artikel hinweise…

Thomas Knüwer hat daraus einen korrekten Titel gemacht: „Der Wahnsinn Leistungsschutzrecht – und warum ich nicht mehr auf Verlage verlinke“.

Unter Irren, kann man nur sagen. Das so genannte „Leistungsschutzrecht“ ist das Ende aller Blogger und der Hyperlinks. Nur noch selbstreferenzielle System erlaubt. Dann bekommt die Angst deutscher Medien vor dem Link einen passenden rechtlichen Rahmen.

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Kommentare

4 Kommentare zu “Wahnsinn Leistungsschutzrecht”

  1. ... der Trittbrettschreiber am Juni 21st, 2012 6:52 am

    ich habe aufgehört zu rauchen, ich trinke nicht mehr, ich fahre nur noch selten Auto, ich ernähre mich bewusster, ich versuche, meine Kleidung in Ordnung zu halten, ich zahle meine Brille und anstehende Zahnbehandlungen selbst, ich lese regelmäßig Burks, …. WARUM?

  2. meick am Juni 21st, 2012 12:32 pm

    „das Ende aller Blogger und der Hyperlinks“
    Na, jetzt mach mal halblang.

    Es gibt sooooo viel Informationen, soooooo viele Leute schreiben kluge, interessante, lustige Sachen.

    Ich zumindest bin nicht angewiesen auf Zeitungen. Es gibt jetzt schon andere, bessere Wege Informationen aus allen Teilen der Welt zu bekommen als dumme Verlage.

    Ich bin mir sicher, das werden die auch merken, und in 3 Jahren wird Leistungsschutzrecht ungefähr so angewendet wie das Waffenrecht heute auf Küchenmesser.

  3. Michael am Juni 21st, 2012 5:21 pm

    Ich kann mir schon denken, wie das erstmal weitergeht: Die Verlage fliegen aus sämtlichen Suchindizes. Nun reklamieren die aber bereits jetzt ein Recht aufs gelistet- und gefundenwerden, so daß die dagegen klagen werden. Also läufts wohl auf eine Art Zwangssteuer von Google direkt an die Verlage hinaus. Absurd…

  4. Nachrichten & Links, 20. July 2012 | volkerdaschner.de am Juli 20th, 2012 2:58 am

    […] Wahnsinn Leistungsschutzrecht : Burks’ Blog […]

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