Antikapitalistisch ist nicht verfassungsfeinlich

Der Verfassungsschutz „beobachtet“ die so genannte „Kommunistische Plattform in der Linken wegen derer „radikal antikapitalistischen“ Ideen.

Nur mal ganz langsam zum Mitschreiben, ihr Pappnasen: Antikapitalistisch darf hier jeder sein, und das ist auch gut so. Das ist nämlich nicht dasselbe wie verfassungsfeindlich. Die Demokratie wird durch das Grundgesetz garantiert, der Kapitalismus jedoch nicht. Aber das werdet ihr Kleinhirne nie begreifen.

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Kommentare

15 Kommentare zu “Antikapitalistisch ist nicht verfassungsfeinlich”

  1. Finkeldey am Januar 23rd, 2012 6:30 pm

    Wie harmlos die Linkspartei eigentlich ist, ergibt sich ja schon aus der beschämenden tatsache, dass zB lediglich ein Drittel der Bundestagsfraktion „überwacht“ werden: http://kritikundkunst.wordpress.com/2012/01/23/bundestagsfraktion-der-linkspartei-23-sind-spieser/

  2. Ano Nym am Januar 24th, 2012 8:03 am

    Wer Antikapitalist ist, will das Privateigentum an Produktionsmitteln abschaffen. Das Privateigentum – auch an Produktionsmitteln – ist aber grundgesetzlich geschützt, einschlägig ist hier Art. 14 GG. Die Eigentumsordnung ist so zentral für die Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, dass Bestrebungen, die auf ihre Abschaffung gerichtet sind, m.E. sehr wohl als verfassungsfeindlich verstanden werden können.

    Ob die realexistierende (also sozialdemokratische) Linke antikapitalistisch ist, darf allerdings bezweifelt werden.

    Die herrschende (!) Meinung wird etwa hier wiedergegeben:

    Joachim Detjen
    Die Werteordnung des Grundgesetzes
    S. 206:

    „Damit liegen die Produktionsfaktoren Kapital und Arbeit strukturell in privater Hand. Schwerlich ist damit ein Staatsunternehmertum vereinbar ([…]). […] Die privatautonome Entscheidung über Produktion […] entspricht grundsätzlich marktwirtschaftlichen [= kapitalistischen] Prinzipien.“

  3. Carsten Thumulla am Januar 24th, 2012 10:36 am

    Was ist denn ein Spieser? Ja, Deutschland schafft sich ab, es zerstört sich selbst.
    Ohne Begriffe wie Kapitalismus, Rechtsstaat, Demokratie, Sozialismus, antikapitalistisch geklärt zu haben quasselt es sich herrlich.

    Carsten

    „Am meisten Angst macht mir nicht die globale Erwärmung, sondern die globale Verblödung.“
    Lisa Fitz

  4. box am Januar 24th, 2012 11:49 am

    Nun (nicht nur) mal ganz langsam:
    Zur Kritik an der Überwachung kann man/Frau sich ja sogar auf die 2 % Partei FDP berufen. Soweit kein Streit. Und jetzt zu Pappnasen und Kleinhirnen:
    Wo kann ich exakt nachlesen „wegen derer “radikal antikapitalistischen” Ideen.“???
    und:
    „Die Demokratie wird durch das Grundgesetz garantiert, der Kapitalismus jedoch nicht.“

    Was ein Quatsch! Natürlich garantiert das GG den „Kapitalismus“. Lektüre der 50 iger würde helfen.
    Man darf gegen dieses System sein, sollte aber nicht derart sinnfrei aus dem Bauch unreflektiert argumentieren. Das hilft den Systemverteidigern und entlarvt die wirklichen Pappnasen.

  5. admin am Januar 24th, 2012 1:42 pm

    box:

    Artikel 14

    (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

    (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

    (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

  6. box am Januar 24th, 2012 5:19 pm

    admin:

    hallo herr lehrer. glaubs einfach, lesen kann ich. und das gg kenne ich. keine nachhilfe notwendig.
    darf ich nochmal an meine frage zu

    „Der Verfassungsschutz “beobachtet” die so genannte “Kommunistische Plattform in der Linken wegen derer “radikal antikapitalistischen” Ideen.“

    erinnern? also wo kann ich diese these nachlesen?

  7. Ano Nym am Januar 24th, 2012 6:08 pm

    Als Ergänzung ein Zitat aus dem ganz lesenswerten Verfassungsschutzbericht 2010, S. 154:

    „Wir streben eine sozialistische Gesellschaft an, in der jeder Mensch in Freiheit sein Leben selbst bestimmen kann und dabei solidarisch mit anderen zusammenwirkt. Die Überwindung der Dominanz kapitalistischen Eigentums in der Wirtschaft (…) sind dafür die wichtigsten Grundlagen. (…) Demokratischer Sozialismus (…) zielt auf grundlegende Veränderungen der herrschenden Eigentums-,Verfügungs- und Machtverhältnisse.“
    („1. Entwurf für ein Programm der Partei DIE LINKE.“ vom 20. März 2010, S. 11)

    http://www.verfassungsschutz.de/de/publikationen/verfassungsschutzbericht/vsbericht_2010/vsbericht_2010.pdf

  8. Jörg am Januar 24th, 2012 11:26 pm

    @Ano Nym am Januar 24th, 2012 8:03 am
    Zitat: „Wer Antikapitalist ist, will das Privateigentum an Produktionsmitteln abschaffen. Das Privateigentum – auch an Produktionsmitteln – ist aber grundgesetzlich geschützt, einschlägig ist hier Art. 14 GG. Die Eigentumsordnung ist so zentral für die Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, dass Bestrebungen, die auf ihre Abschaffung gerichtet sind, m.E. sehr wohl als verfassungsfeindlich verstanden werden können.“

    Diese Ihre Ausführungen, Ano Nym, sind rechtlich unhaltbar – und stehen im Widerspruch zum Grundgesetz!
    Dankenswerterweise ist vorstehend bei „admin am Januar 24th, 2012 1:42 pm“ der Art. 14 GG aufgeführt. Danach ist Enteignung laut Abs. 3 („Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig“) selbstverständlich(!) möglich und ggf. sogar geboten. Beispiel: Ein Privatgrundstück eines Bürgers wird gegen dessen Willen enteignet, weil es für den Bau einer Autobahn benötigt wird. Problemlos möglich in Sinne des Art. 14 GG. Natürlich muß entschädigt werden. Eine Enteignung vieler Banken, die ich befürworte, wäre selbstverständlich für 0,00 € möglich, da sie überschuldet sind bzw. einen negativen Wert haben. Derzeit sind viele Banken (z. B. Deutsche Bank) nur deshalb etwas wert, weil ihnen – m. E. : rechtswidrig(!) – Staatsgelder in Milliardenhöhe geschenkt wurden.

    Am grauslichsten sind die von Ihnen, Ano Nym, zitierten Ausführungen dieses Prof. Joachim Detjen:
    Zitat: „Die Werteordnung des Grundgesetzes, S. 206: Damit liegen die Produktionsfaktoren Kapital und Arbeit strukturell in privater Hand. Schwerlich ist damit ein Staatsunternehmertum vereinbar ([…]). […] Die privatautonome Entscheidung über Produktion […] entspricht grundsätzlich marktwirtschaftlichen [= kapitalistischen] Prinzipien”.

    Jedem Jurastudenten würde man seine/ihre Klausur um die Ohren hauen, wenn er/sie so einen Quatsch behauptete. Dieser Detjen ist eben POLITOLOGE und nicht Jurist!

    Selbstverständlich war die Tatsache, daß das Volkswagenwerk, das bis in die späten 60er Jahre die Kultautos der US Hippies bautet (Bus/“Bulli“ aber auch Käfer – siehe „The Furry Freakbrothers“) und das wirtschaftlich überaus erfolgreich war, ein reiner Staatsbetrieb war, VÖLLKOMMEN ZULLÄSSIG und VERFASSUNGSKONFORM!
    Dasselbe gilt auch für den französischen Staatsbetrieb Renault, der am Ende des 2. Weltkrieges verstaatlicht wurde (heute hält der franz. Staat nur noch 15 % der Anteile) und der das Kultauto „R4“ der deutschen 60er-Jahre Studenten baute.
    Auch die Telekom war – völlig verfassungskonform – ein Staatsbetrieb (http://www.pcwelt.de/ratgeber/Geschichte-der-Deutschen-Telekom-Vom-Staatsbetrieb-zum-globalen-ITK-Player-3858276.html).

    Selbstredend hätten sich die preußischen Könige Friedrich Wilhelm I. und sein Sohn Friedrich II. (der heute Geburtstag hat) nicht als „Verfassungsfeinde beschimpfen lassen müssen, nur wie diese flächendeckend Staatsmanufakturen errichteten und aus einem verarmten Drittweltland ein wirtschaftlich und sozial dem westeuropäischen Niveau entsprechendes Staatswesen schufen. Noch heute(!) existiert übrigens die KPM („Königlich Preußische Porzellanmanufaktur“).

    Auch die DDR wäre wegen ihrer Eigentumsordnung (nicht der Enteignungen!) nicht verfassungswidrig gewesen. Denn es gab selbstverständlich Eigentum. Es gab dort sogar gewaltige Einkommens- oder Gehaltsunterschiede – obwohl das Grundgesetz Einkommensunterschiede überhaupt nicht verlangt hätte.

    Übrigens: noch z. Z. des bekloppten Wilhelm II. (vorletzte Jahrhundertwende) trugen die Staatsbetriebe in ganz erheblichen(!) Maße zum Reichshaushalt bei! Denn Staatbetriebe sind regelmäßig wirtschaftlich gut verwaltet, modern und ertragreich (VW Werk der 50er und 60er Jahre) . Nur die kommunistischen Staatbetriebe und solche in korrupten Diktaturen (Ägypten: Anteil des Eigentums des Militärs an der ägyptischen Gesamtwirtschaft = 33 %!) funktionieren nicht richtig.

    Den Liberalismus – der Politologe Detjen ist ein Vertreter dieser Ideologie – halte ich für verfassungsfeindlich und staatszerstörerisch. Der Liberalismus ist die wohl verheerendste Ideologie, die unser Planet je erlebt hat, und der eine Unzahl an zerstörten Gesellschaften, Landschaften und Populationen hinterlassen hat.
    Dazu gehört auch der Sklavenhandel der Liberalen, den diese zwar nicht erfunden haben, den sie aber in aber in einer Weise betreiben haben, die man ohne weiteres von einem „Holocaust“ sprechen kann.
    Friedrich der Große war nun wirklich pleite und konnte jeden Pfennig gebrauchen – hier seine Stellungnahme: (Als ein Bordelaiser Kaufmann unter preußischer Flagge Sklavenhandel betreiben wollte, April 1782): „Der Handel mit Negern ist mir stets als eine Schmach für die Menschheit erschienen. Niemals werde ich ihn gestatten, oder durch eine Handlung meinerseits begünstigen“

  9. box am Januar 25th, 2012 12:53 am

    pappnase, kleinhirn und arsch der welt. gibts ne antwort?

  10. admin am Januar 25th, 2012 1:49 am

    Das Grundgesetz schreibt Kapitalismus nicht zwingend vor, Kapitalismus ist eine Wirtschaftsforum und keine Staatsform oder -verfassung.

  11. Ano Nym am Januar 25th, 2012 5:06 am

    @Jörg:

    Diese Ihre Ausführungen, Ano Nym, sind rechtlich unhaltbar – und stehen im Widerspruch zum Grundgesetz!

    Einen solchen Widerspruch von meinen Aussagen zu (ja welchen eigentlich?) Aussagen des Grundgesetzes sehe ich nicht. Das musst du schon deutlich ausführen.

    Eine Enteignung vieler Banken, die ich befürworte, wäre selbstverständlich für 0,00 € möglich

    Das wäre eine entschädigungslose Enteignung. Im Übrigen verkennst du die im Kapitalismus den Banken zugewiesene Aufgabe.

    Jedem Jurastudenten würde man seine/ihre Klausur um die Ohren hauen, wenn er/sie so einen Quatsch behauptete. Dieser Detjen ist eben POLITOLOGE und nicht Jurist!

    Du musst schon zeigen, worin der Mann irrt oder welchen Fehler er macht. Ist dir entgangen, dass du nur deine Meinung geäußert hast, ohne sie zu begründen oder zu belegen?

    Im Rest deines Beitrags schweifst du leider sehr ab.

  12. box am Januar 25th, 2012 11:50 am

    admin

    ich gebe auf. Ich hatte schlicht und einfach nachgefragt wo ich die These (siehe Startmeldung)

    „Der Verfassungsschutz “beobachtet” die so genannte “Kommunistische Plattform in der Linken wegen derer “radikal antikapitalistischen” Ideen.“

    nachlesen kann. Mir fehlt die Zeit um mich damit weiter zu beschäftigen.

  13. Ano Nym am Januar 25th, 2012 6:04 pm

    @box: Offenbar stammt das aus SPIEGEL Online:

    Der Sprecher des Innenministeriums wies darauf hin, dass das Bundesverwaltungsgericht 2010 die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen bestätigt habe. Auch das erst im vergangenen Jahr verabschiedete Parteiprogramm der aus PDS und WASG hervorgegangenen Linkspartei rechtfertige die Überwachung. Er wies außerdem auf Splittergruppen wie die Kommunistische Plattform innerhalb der Partei hin, die radikal antikapitalistische Ziele verficht.

    Richtig ist natürlich, dass der Antikapitalismus nur ein Teil der potenziell verfassungsfeindlichen Betrebungen ist. Im BVerfSchG § 4 Abs. 2 lese man nach, was die Freiheitlich Demokratische Grundordnung ist, und dann überlege man, was neben Buchstabe „g“ (Privateigentum = Menschenrecht) etwa durch die „Diktatur des Proletariats“ noch potenziell bekämpft wird.

    http://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/BJNR029700990.html

  14. Jörg am Januar 27th, 2012 9:04 pm

    Warum wird mein Beitrag von heute ca. 13.00 Uhr gesperrt?

  15. admin am Januar 27th, 2012 9:37 pm

    @Jörg, hier ist er, er war im Spam-Ordner gelandet, keine Ahnung warum:
    _______________________

    88.70.200.105
    2012/01/27 at 12:56 pm

    @ Ano Nym
    Ich komme nur zufällig wieder auf diese Seite und beantworte deshalb so spät

    Also: Du, Ano Nym, dichtest ideologisch fortlaufend etwas in unser Grundgesetz hinein, was da nicht steht.
    Und wenn ich erwidere: ‘Das steht doch gar nicht im Grundgesetz’, dann kommst Du mit: ‘Das mußt Du jetzt aber beweisen. So ist aber nicht die deutsche Rechtsordnung. Vielmehr muß derjenige, der etwas behauptet – also: DU- , dies zunächst einmal selbst(!) belegen.

    1.) Zitat: “Diese Ihre Ausführungen, Ano Nym, sind rechtlich unhaltbar – und stehen im Widerspruch zum Grundgesetz!”
    Re: “Einen solchen Widerspruch von meinen Aussagen zu (ja welchen eigentlich?) Aussagen des Grundgesetzes sehe ich nicht. Das musst du schon deutlich ausführen.

    Meine Antwort:
    Deine Ausführung (Ano Nym am Januar 24th, 2012 8:03 am) “Die Eigentumsordnung ist so zentral für die Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, dass Bestrebungen, die auf ihre Abschaffung gerichtet sind, m.E. sehr wohl als verfassungsfeindlich verstanden werden können” und weiterhin die von Dir übernommene Formulierung dieses Dietjen: “Die Werteordnung des Grundgesetzes,S. 206: “Damit liegen die Produktionsfaktoren Kapital und Arbeit strukturell in privater Hand. Schwerlich ist damit ein Staatsunternehmertum vereinbar ([…]). […] Die privatautonome Entscheidung über Produktion […] entspricht grundsätzlich marktwirtschaftlichen [= kapitalistischen] Prinzipien” sind völlig unhaltbar!

    Warum findet Deine Ausführung: “Die Eigentumsordnung ist so zentral für die Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, dass Bestrebungen, die auf ihre Abschaffung gerichtet sind, m.E. sehr wohl als verfassungsfeindlich verstanden werden können” im Grundgesetz keinerlei(!) Halt ?
    Du berufst dich auf Art. 14 GG. Aber Art. !4 GG zeichnet sich gerade dadurch aus, daß es die ‘ENT(!)-eignung’ regelt und diese sogar für geboten hält, wenn es “zum Wohle der Allgemeinheit” notwendig ist. Das ich das richtig sehe wird an dem nachfolgenden Art. 15 GG klar. Der verlangt sogar: “Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden”.

    Also – Die Art. 14 GG und 15 GG sein keine ‘Eigentums-Artikel’ – sondern “ENTEIGNUNGS(!)-Artikel”!

    Die Unsinnigkeit Deiner Behauptung, “Die Eigentumsordnung ist so zentral für die Ordnung der Bundesrepublik Deutschland”, ergibt sich weiterhin aus der Ansiedlung des Art. 14 GG. Denn diese Bestimmung steht erst an 14. Stelle! Da sind als o13(!) Artikel davor!

    Die Verfassungsgebende Versammlung hat die Artikel durchaus nach Wichtigkeit geordnet.
    “… zentral für die Ordnung der Bundesrepublik Deutschland” war der verfassungsgebenden Versammlung dies in folgender Reihenfolge:
    Art. 1 GG: ” Die Würde des Menschen”; Art. 2 GG: “Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit”; Art. 3 GG: “Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich”: Art. 4 GG: “Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich”: Art. 5 G: “Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten”; Art. 6 GG: “Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung”; Art. 7 GG: “Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates”; Art. 8 GG: “Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln”; Art. 9 GG: “Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden”; Art. 10 GG: ” Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich”; Art. 11 GG: “Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet”; Art. 12 GG: “Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden”; Art: 13 GG: “(Wehrpflicht)” …. und erst jetzt tauchen Art. 14 und 15 GG auf, mit dem Hinweis auf gesellschaftlich erforderliche Ent(!)eignungen!

    Also: Wenn überhaupt stellt das Grundgesetz nicht das “Eigentum”, sondern die (zulässige/erforderliche) “ENTEINGUNG” in den Mittelpunkt!

    Außerdem: Niemand enteignet derart penetrant wie gerade ihr Liberalisten! Dagegen sind doch sogar die Kommunisten ‘Waisenknaben’! Die Indianer auf dem amerikanischen Kontinent habt ihr enteignet. Die aus Afrika verschleppten Sklaven habet ihr enteignet,. Die Hawaiianer habt ihr enteignet. Im damaligen Rhodesien hat ihr die rechtmäßigen Eigentümer – diese “Neger” – enteignet. Die Aboriginees in Australien und Maoris in Neuseeland habt ihr enteignet!
    Ihr seid viel schlimmer als diese Kommunisten!

    Und unsere Staatskasse enteignet ihr verfassungsfeindlichen Liberalisten! Denn die Staatskasse gehört allen Bürgern – nicht nur den “Steuerzahlern”!

    Resümee: Nicht das “Eigentum” steht im Zentrum der Grundrechte, sondern die “Freiheitsrechte”! Und niemand haßt unsere Freiheit mehr als gerade ihr Liberalisten!

    2.) Zitat (Ano Nym am Januar 25th, 2012 5:06 am):
    “Eine Enteignung vieler Banken, die ich befürworte, wäre selbstverständlich für 0,00 € möglich”;
    Re: “Das wäre eine entschädigungslose Enteignung. Im Übrigen verkennst du die im Kapitalismus den Banken zugewiesene Aufgabe.”
    Meine Antwort: Nein: Wenn eine Bank Null € wert ist oder sogar minus(!) ein paar Milliarden (wie m. E. die Commerzbank und womöglich auch die Deutsche Bank), dann ist die allein wirtschaftliche zu bemessende Entschädigung = 0 €! So schriebt es das Gesetz nun einmal vor! Die Aktionäre der Deutschen Bank/Commerzbank können sogar noch froh sein, daß sei auf den Minusbetrag nicht noch von unserer Staatskasse belangt werden.

    Was Du mit “Im Übrigen verkennst du die im Kapitalismus den Banken zugewiesene Aufgabe” meinst, bleibt rätselhaft. Ich danke das Grundgesetz glt. Oder gilt plötzlich statt dessen der “Kapitalismus”?

    3.) Zitat: ” Jedem Jurastudenten würde man seine/ihre Klausur um die Ohren hauen, wenn er/sie so einen Quatsch behauptete. Dieser Dietjen ist eben POLITOLOGE und nicht Jurist!”
    RE: “Du musst schon zeigen, worin der Mann irrt oder welchen Fehler er macht. Ist dir entgangen, dass du nur deine Meinung geäußert hast, ohne sie zu begründen oder zu belegen?”
    Meine Antwort: Ich muß hier überhaupt nichts belegen! Wenn dieser üble Dietjen (schon daß so ein Verfassungsfeind bei uns Professor werden darf, ist ein Skandal!) etwas behauptet, muß ER(!) das belegen! Erst dann kann ich doch auch frühestens Stellung nehmen!

    4.) Zitat (Ano Nym am Januar 25th, 2012 6:04 pm) :
    “Richtig ist natürlich, dass der Antikapitalismus nur ein Teil der potentiell verfassungsfeindlichen Betrebungen ist. Im BVerfSchG § 4 Abs. 2 lese man nach, was die Freiheitlich Demokratische Grundordnung ist, und dann überlege man, was neben Buchstabe “g” (Privateigentum = Menschenrecht) etwa durch die “Diktatur des Proletariats” noch potenziell bekämpft wird.”

    Auch aus “Buchstabe g” des § 4 Abs. 2 BVerfSchG ist Deine, Ano Nym, durch und durch staats- und verfassungsfeindliche Ideologie, daß ” Privateigentum = Menschenrecht” doch überhaupt nicht herleitbar. Das ist nur Deine staats- und verfassungsfeindliche und fanatische IDEOLOGIE(!), die Dich das lesen läßt! DAS STEHT DOCH DA GAR NICHT!
    Das BVerfSchG hat übrigens auch keinen Verfassungsrang, sondern ist nur ein gewöhnliches Gesetz, das wahrscheinlich nicht verfassungsgemäß ist.

    5.) Zitat (Ano Nym am Januar 24th, 2012 8:03 am):
    ” Wer Antikapitalist ist, will das Privateigentum an Produktionsmitteln abschaffen”.
    Quatsch! Als Merkantilist, der ich bin, bin ich auch Antikapitalist und habe, Deinem kommunistischen Geschwafel entgegen, nichts(!) gegen Privateigentum!
    “Kapitalisten” sind – wie der Name schon sagt – GELD-Leute. Eine mittelständischer Unternehmer, der notgedrungen seinen Maschinenpark erneuern muß und deshalb erhebliche Kredite aufnimmt, hat doch gerade KEIN ausreichendes GELD! Einen Wirtschaftsbetrieb zu betreiben (z. B. ein Ladengeschäft) und Kapital zu halten ist doch nicht dasselbe!

    Daß Du, Ano Nym, hier kommunistische Ideologie verbreitest – ohne selbst Kommunist zu sein – bestätigt mich in dem, was ich schon immer angenommen hatte: Ihr Liberalisten seid die Zwillingsbrüder der Kommunisten. Wie ich immer sage: ‘Die Kommunisten enteignen zuerst das Privatvermögen und dann das Kommunalvermögen, und die Kapitalisten/Liberalisten machen es genauso – nur in der Reihenfolge umgekehrt.
    Unübersehbar ist doch, daß im kapitalistischen Wunderland USA nicht nur das Kommunalvermögen (Staatskasse) längst enteignet wurde, sondern auch die Indianer, Inuit, Hawaiianer – und nun auch die kleinen Häuslebauer! Und auch (ihr Kommunisten und Kommunistenähnlichen kommt damit ja nun gar nicht klar) der gewerbetreibende MITTELSTAND.
    Denn nichts haßt ihr Liberalisten – den Kommunisten ähnlich – mehr als den MITTELSTAND!

    6.) Schlußbemerkung: Als Großbritannien im 2. Weltkrieg die “Zuteilungswirtschaft” (ich glaube so nennen dies die Volkswirte) einführte und fortan jeder nicht mehr ‘frei einkaufen’ konnte, sondern “zugeteilt” bekam und auch die Fabrikbesitzer nur nach Vorgabe produzieren durften, war Großbritannien nicht weniger “demokratisch” als vorher. So hat man dies im Lichte des Grundgesetzes zu sehen!

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