Anonym geht anders

Laut Spiegel Online hat der so genannte Anonymisierungsdienst HideMyAss mit den Behörden kooperiert und die Identität von Nutzern herausgegeben.

Anonym geht anders. „Wir raten von solchen Diensten seit Jahren ab“, sagt Jan-Kaspar Münnich von der German Privacy Foundation, einem Verein, der sich für das Recht auf Anonymität im Internet einsetzt.

Schon sicherer seien Dienste, bei denen der Internetverkehr über mehrere Server abgewickelt werde, die von verschiedenen Anbietern betrieben würden. „So kann nicht eine Firma den gesamten Verkehr überblicken.“ Er empfiehlt Dienste wie das Anonymisierungs-Netzwerk Tor oder das aus einem Forschungsprojekt hervorgegangene JonDonym. Diese Dienste setzen auf sogenannte Server-Kaskaden: Ein Netzwerk aus mehreren Servern in verschiedenen Ländern, die gar nicht wissen, was sie da übertragen – und nicht speichern, wer auf sie zugreift. „Daten, die nicht vorliegen, kann man auch nicht herausgeben“, sagt Münnich.

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Kommentare

2 Kommentare zu “Anonym geht anders”

  1. Brösel am September 28th, 2011 1:48 pm

    Mit ein bisschen Überlegung könnte man selber darauf kommen das mit Kontokarte bezahlte VPN Verbindungen nicht anonym sein können.
    Da bezahlen die Kunden Geld um besonders intensiv überwacht zu werden. Vor längerer Zeit schrieb mal jemand das er über eine VPN Verbindung in der Schweiz ins Internet geht. Er wollte nicht Wissen das in der Schweiz eine Vorratsdatenspeicherung von 6 Monate gibt. In der Schweiz wird nur der geschützt welcher mehrere Millionen an Geld abziehen kann.
    Viele Provider melden im vorauseilenden Gehorsam von sich aus Ungereimtheiten der Polizei. Man möchte ja Staatsaufträge abbekommen.

  2. Ano Nym am Oktober 3rd, 2011 12:07 am

    Richtet sich der Rat Münnichs eigentlich nur an Kriminelle oder auch den Normalsurfer, der außer eine falschen strafrechtlichen Verfolgung (etwa bei fehlerhafter übermittlung einer IP-Adresse), nichts (strafrechtliches) zu befürchten hat?

    In so ziemlich jedem anderen Zusammenhang würde es entweder belustigend empfunden oder käme der Zerstörung des eigenen Rufs gleich, wenn ein Leistungsanbieter sich an den gescheiterten Rechtsbrecher wendet, um ihm das eigene Produkt ans Herz zu legen, mit dem das widerrechtliche Vorhaben garantiert gelungen wäre.

    Warum hier nicht?

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