Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen
Am 25.Oktober bin ich vom Landgericht Berlin zu einer geringen Geldstrafe (rund 400 Euro) verurteilt worden wegen § 353d StGB – „Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen“. In der ersten Instanz hatte das Gericht lediglich einen Verweis ausgesprochen; dagegen war die Staatsanwaltschaft auch in Berufung gegangen. (Mehr über den Hintergrund bei Heise.)
Ein Drittel der Strafe wurde mir zudem erlassen. Zitat aus der Urteilsbegründung: „Der Abschluss des Strafverfahrens ist hier allerdings (…) von der Staatsanwaltschaft rechtsstaatswidrig derart verzögert worden, dass die diesbezüglich im Rahmen der Strafmilderungsgründe erfolgte ausdrückliche Feststellung zur Kompensation nicht genügte, sondern es einer darüber hinausgehenen Entschädigung des Angeklagten für seine mit der überlangen Verfahrensdauer verbundenen hohen psychischen Belastung bedurfte.“
Kommentare
6 Kommentare zu “Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen”
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Hallo Burks,
Du bist aber auch einer. Einfach so eine Mitteilung machen.
Ich kenne welche da ist gerade die zweite Instanz geplatzt. In Mecklenburg dürfen nicht mehr als drei Wochen zwischen den Verhandlungstagen liegen. Der Richter ist krank geworden und nun geht es frühestens in drei Monaten von vorne los. Es geht um eine Straftat vom August 2007.
Einige Zeugen haben mittlerweile bis zu sechs verschiedene Aussagen gemacht.
Hoffentlich habe ich jetzt nicht auch eine verbotene Mitteilung gemacht.
Ein schönes Wochenende auch noch.
Jürgen
Täusche ich mich, oder waren das nicht die Mittel, mit denen eine deutsche Republik Carl von Ossietzky aus Mangel an Beweisen schuldig sprach?
@bee: Schuldig gesprochen wurde er wegen Geheimnisverrats. Aber die Berichterstattung über den Prozess wurde dadurch stark erschwert und z.B. auch die Urteilsbegründung geheimgehalten, Stichwort zum Gogeln: Weltbühneprozess. Heute findet man das Urteil (so wie’s aussieht komplett) bei Wikisource: http://de.wikisource.org/wiki/Reichsgericht_Urteil_Weltb%C3%BChne-Prozess
Danke für den Link! Sehr interessant…
Sehr geehrter Herr Schröder!
Wieviel zivilrechtliche Verurteilungen liegen gegen Sie eigentlich schon vor?
Anscheinend begehen Sie ab und zu vorsätzlich Rechtsbruch zur Selbstdarstellung.
Bekommen Sie als Anwalt eigentlich auch ab und zu ein Mandat?
Oder ist das so ähnlich wie mit dem Doktortitel von Mike Tyson? :)
Gruß Markus
Wieso bin ich Anwalt??