Meidet die dunklen Ecken des Internet (burks.de)!

dunkle Ecke

Immer wenn man glaubt, dümmer ginge es nimmer, kommt der Bund deutscher Kriminalbeamter daher und legt noch einen drauf. Bei Heise las ich: “Wer zukünftig im Internet einkauft, Geld überweist, Behördengänge erledigt oder andere Geschäft abwickelt, soll sich nach dem Willen des Bundes Deutscher Kriminalbeamter zuvor bei einer staatlichen Stelle registrieren lassen, sagte der BDK-Vorsitzende Klaus Jansen in einem Interview der Neuen Osnabrücker Zeitung. (…) Zudem solle die Polizei das Recht bekommen, ‘Trojaner, Viren und Schadprogramme von privaten Rechnern entfernen zu dürfen’.”

Das Märchen von der real gar nicht existierenden Online-Durchsuchung also. Anscheinend hat dieser Kerl gar nicht gemerkt, dass das Bundesverfassungsgericht den Wunschtraum des behördlichen Zugriffs in Echtzeit auf alle “Internet-Festplatten” schon längst verboten hat, obwohl das Anliegen ohnehin technisch nicht umsetzbar ist. Nach dem Motto “steter Tropfen höhlt den Stein” wird der Unfug einfach immer und immer wieder wiederholt. Politischer Flankenschutz kommt von Leuten wie Uhl (um mal jemand anderen als den unvermeidlichen Bosbach zu nennen), der die chinesische Zensur gern in Deutschland einführen möchte: “Was die Chinesen können, sollten wir auch können. Da bin ich gern obrigkeitsstaatlich”.

Die Agitprop der obrigkeitsstaatlichen Internet-Ausdrucker steht ähnlich auch bei RP Online (Rheinische Post). Zeit Online wie auch andere verzichten auf jedwedes kritisches Wort – deutscher “Qualitätsjournalismus” eben.

Die Neue Osnabrücker Zeitung titelt: “Kriminalbeamte wollen in sozialen Netzwerken verdeckt ermitteln.” Das ist natürlich eine tolle Idee: Wenn jeder, der sich in Partnerbörsen, bei Facebook, StudiVZ oder sonstwo im so genannten Web 2.0 herumtreibt, damit rechnen muss, dass der Gesprächspartner ein verdeckter Ermittler ist, würden vielleicht einige DAUs mit ihren Daten vorsichtiger umgehen.

Im Heise-forum steht schon ein Entwurf der “Internet-Verkehrsordnung”, der mir gefallen hat:
§1: Ins Internet darf nur, wer einen Internetführerschein hat.
§2: Für P2P-Protokolle gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen.
§3: Staatlichen Paketen, bei denen das Blaue-Blinklicht-Flag im Header gesetzt ist, ist Vorrang zu gewähren. Zuwiderhandlungen werden mit Internetführerscheinentzug von sechs Monaten bestraft; sollten die Pakete den Bundestrojaner enthalten, kann die Strafe auf ein Jahr erhöht werden.
§4: Teile des Webs dürfen durch Aufstellen entsprechender Verkehrszeichen gesperrt werden.

“Weniger als ein Prozent der 260000 Polizisten in Deutschland” seien “fit fürs Netz”. Das merkt man. Jansen ist ein schlagendes Beispiel dafür.

Die Gewaltorgie zum Sonntag – Heranwachsende bitte wegsehen!