Wie sich die Bilder (fast) gleichen

Heise: „Oberstes US-Gericht befasst sich mit kalifornischem Jugendschutzgesetz“. Markanter Satz: „Die Richter urteilten, es sei nicht erwiesen, dass solche Inhalte bei Minderjährigen mehr Schäden anrichten als Fernsehen, Filme oder Internetseiten. Der Gesetzestext sei „übertrieben restriktiv“ und benutze „schwammige Definitionen“.

Hierzulande ist es nicht anders. Nur dass sich kaum jemand traut, gegen das gesunde Volksempfinden anzuschwimmen, das von der üblichen Leyenspielschar (sic) und den Jugendschutzblockwarten verkörpert und von unkritischen Medien choreografiert wird.

„Nach Meinung der Videospiele-Händler verstößt das Gesetz gegen den ersten Zusatz zur US-Verfassung, der freie Rede und Meinungsäußerungen garantiert.“ Das wiederum ist hier anders. Unser Verfassung aka Grundgesetz garantiert die Meinungsfreiheit nur relativ. Das ist unserem Land, das den Obrigkeitsstaat und den treudoofen Untertanen par excellence erfunden hat und in dem fromme Märchen Teil des Lehrplans in Schulen sind, auch nicht anders zu erwarten.

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