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	<title>Kommentare zu: Jede blamiert sich so gut wie sie kann</title>
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	<description>An Investigative Tool for Politics &#124; Science &#124; Media &#124; Internet  [Start: March 2003]</description>
	<lastBuildDate>Thu, 09 Feb 2012 10:31:11 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: admin</title>
		<link>http://www.burks.de/burksblog/2009/11/11/jede-blamiert-sich-so-gut-wie-sie-kann#comment-2490</link>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Nov 2009 21:34:32 +0000</pubDate>
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		<description>Nichts ist unzweifelhaft, solange wir nicht wissen, welche Verträge Pohl mit dem MediumMagazin hat. In der Regel hat sie alle Rechte. Aber der taz-Mensch hat ja zugegeben, dass er niemanden gefragt hat, wer die Rechte hat.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nichts ist unzweifelhaft, solange wir nicht wissen, welche Verträge Pohl mit dem MediumMagazin hat. In der Regel hat sie alle Rechte. Aber der taz-Mensch hat ja zugegeben, dass er niemanden gefragt hat, wer die Rechte hat.</p>
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		<title>Von: mediastarter</title>
		<link>http://www.burks.de/burksblog/2009/11/11/jede-blamiert-sich-so-gut-wie-sie-kann#comment-2489</link>
		<dc:creator>mediastarter</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Nov 2009 21:16:22 +0000</pubDate>
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		<description>@Burks: Wie kommst Du darauf, dass die Rechte für die Worte von Ines Pohl beim MediumMagazin liegen? Die einschlägige Bestimmung ist das Urheberrechtsgesetz. Darin heißt es zur Definition des Urhebers: &quot;Urheber ist der Schöpfer des Werkes.&quot; Die Schöpferin der Worte von Ines Pohl ist zweifellos Ines Pohl und nicht das MediumMagazin. Gemäß § 15 Absatz 2 Alternative 2 liegt auch das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung beim Urheber, also bei Ines Pohl. Ein Urheber kann gemäß § 31 das Nutzungsrecht (und damit auch das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) auf andere übertragen. Das Nutzungsrecht kann entweder ausschließlich übertragen werden (es darf also sonst niemand anders das Werk nutzen) oder einfach (der andere darf das Werk zwar nutzen, aber der Urheber kann auch jedem anderen das Recht einräumen, das Werk zu nutzen und weiterzuverbreiten). Ines Pohl hat dadurch, dass sie das Interview mit dem MediumMagazin geführt hat, zweifellos eingestimmt, dass das MediumMagazin das Interview auch verbreiten darf. Ein ausschließliches Nutzungsrecht ist aber völlig unüblich bei Interviews. Ich habe zumindest noch nie davon gehört, dass ein Medium sich von einem Interviewer das ausschließliche Nutzungsrecht hat übertragen lassen. Das würde ja auch bedeuten, dass der Interviewer die gleichen Sätze zu keinem anderen Medium mehr sagen dürfte (genauer: das andere Medium dürfte diese Sätze nicht verbreiten, weil das ausschließliche Nutzungsrecht ja beim MediumMagazin liegen würde).

Es ist also unzweifelhaft: Urheberin der Worte von Ines Pohl ist Ines Pohl und bei ihr liegen auch die Verbreitungsrechte. Genauso wie Ines Pohl dem MediumMagazin erlaubt, den Text in der gedruckten Ausgabe zu verbreiten, genauso kann sie das, was sie in dem Interview gesagt hat, auch auf taz.de verbreiten.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Burks: Wie kommst Du darauf, dass die Rechte für die Worte von Ines Pohl beim MediumMagazin liegen? Die einschlägige Bestimmung ist das Urheberrechtsgesetz. Darin heißt es zur Definition des Urhebers: &#8220;Urheber ist der Schöpfer des Werkes.&#8221; Die Schöpferin der Worte von Ines Pohl ist zweifellos Ines Pohl und nicht das MediumMagazin. Gemäß § 15 Absatz 2 Alternative 2 liegt auch das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung beim Urheber, also bei Ines Pohl. Ein Urheber kann gemäß § 31 das Nutzungsrecht (und damit auch das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) auf andere übertragen. Das Nutzungsrecht kann entweder ausschließlich übertragen werden (es darf also sonst niemand anders das Werk nutzen) oder einfach (der andere darf das Werk zwar nutzen, aber der Urheber kann auch jedem anderen das Recht einräumen, das Werk zu nutzen und weiterzuverbreiten). Ines Pohl hat dadurch, dass sie das Interview mit dem MediumMagazin geführt hat, zweifellos eingestimmt, dass das MediumMagazin das Interview auch verbreiten darf. Ein ausschließliches Nutzungsrecht ist aber völlig unüblich bei Interviews. Ich habe zumindest noch nie davon gehört, dass ein Medium sich von einem Interviewer das ausschließliche Nutzungsrecht hat übertragen lassen. Das würde ja auch bedeuten, dass der Interviewer die gleichen Sätze zu keinem anderen Medium mehr sagen dürfte (genauer: das andere Medium dürfte diese Sätze nicht verbreiten, weil das ausschließliche Nutzungsrecht ja beim MediumMagazin liegen würde).</p>
<p>Es ist also unzweifelhaft: Urheberin der Worte von Ines Pohl ist Ines Pohl und bei ihr liegen auch die Verbreitungsrechte. Genauso wie Ines Pohl dem MediumMagazin erlaubt, den Text in der gedruckten Ausgabe zu verbreiten, genauso kann sie das, was sie in dem Interview gesagt hat, auch auf taz.de verbreiten.</p>
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	<item>
		<title>Von: admin</title>
		<link>http://www.burks.de/burksblog/2009/11/11/jede-blamiert-sich-so-gut-wie-sie-kann#comment-2455</link>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Nov 2009 15:35:17 +0000</pubDate>
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		<description>Per default darf man NICHT nachdrucken. Wenn es sich um einen Artikel handelt, kann man den Autor fragen, ob er die Rechte abgegeben hat. In diesem Fall ist es ein Interview und die Rechte liegen eindeutig beim MadiumMagazin.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Per default darf man NICHT nachdrucken. Wenn es sich um einen Artikel handelt, kann man den Autor fragen, ob er die Rechte abgegeben hat. In diesem Fall ist es ein Interview und die Rechte liegen eindeutig beim MadiumMagazin.</p>
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	<item>
		<title>Von: Fluxkompensator</title>
		<link>http://www.burks.de/burksblog/2009/11/11/jede-blamiert-sich-so-gut-wie-sie-kann#comment-2452</link>
		<dc:creator>Fluxkompensator</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Nov 2009 13:32:18 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.burks.de/burksblog/?p=3991#comment-2452</guid>
		<description>Ist dieser Kommentar ein fake?:

&lt;blockquote&gt;S. Heiser am November 11th, 2009 10:29 pm

Na, vor Gericht hätte ich natürlich argumentiert, dass das Urheberrecht für die Aussagen von Ines Pohl natürlich weiterhin bei Ines Pohl liegt und nicht beim MedienMagazin. Man hätte sich dann noch darüber streiten können, wie es mit den Fragen aussieht. Da sind zwar inhaltlich gut recherchiert und treffend. Aber darauf kommt es beim Urheberrecht nicht an, sondern allein darauf, ob die künstlerische Schöpfungshöhe erreicht ist. Die Fragen sind allerdings überwiegend kurz und präzise formuliert (wie es bei einem Interview sein soll), so dass ich die Schöpfungshöhe nicht für erreicht ansehe.

Mit dieser Argumentation wäre ich zwar vor Gericht durchgekommen, aber man muss ja nicht immer alles unter juristischen Aspekten betrachten. Die Kollegen Ulrike Simon, die das Interview geführt hat, hat dort offenbar viel Aufwand reingesteckt und zuvor ordentlich recherchiert. Wenn das MediumMagazin nicht will, dass wir das im taz-Blog nachdrucken, dann respektiere ich das. Annette Milz hat auch nicht juristisch argumentiert oder eine Abmahnung verschickt, sondern ihren Ärger per Kommentar ausgedrückt. Ich habe darauf umgehend reagiert. Ich würde mir wünschen, alle Leute würden solche Probleme auf diese Art lösen.
&lt;/blockquote&gt;

Der Autor schreibt nämlich das er ein Dieb ist und das weiss.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ist dieser Kommentar ein fake?:</p>
<blockquote><p>S. Heiser am November 11th, 2009 10:29 pm</p>
<p>Na, vor Gericht hätte ich natürlich argumentiert, dass das Urheberrecht für die Aussagen von Ines Pohl natürlich weiterhin bei Ines Pohl liegt und nicht beim MedienMagazin. Man hätte sich dann noch darüber streiten können, wie es mit den Fragen aussieht. Da sind zwar inhaltlich gut recherchiert und treffend. Aber darauf kommt es beim Urheberrecht nicht an, sondern allein darauf, ob die künstlerische Schöpfungshöhe erreicht ist. Die Fragen sind allerdings überwiegend kurz und präzise formuliert (wie es bei einem Interview sein soll), so dass ich die Schöpfungshöhe nicht für erreicht ansehe.</p>
<p>Mit dieser Argumentation wäre ich zwar vor Gericht durchgekommen, aber man muss ja nicht immer alles unter juristischen Aspekten betrachten. Die Kollegen Ulrike Simon, die das Interview geführt hat, hat dort offenbar viel Aufwand reingesteckt und zuvor ordentlich recherchiert. Wenn das MediumMagazin nicht will, dass wir das im taz-Blog nachdrucken, dann respektiere ich das. Annette Milz hat auch nicht juristisch argumentiert oder eine Abmahnung verschickt, sondern ihren Ärger per Kommentar ausgedrückt. Ich habe darauf umgehend reagiert. Ich würde mir wünschen, alle Leute würden solche Probleme auf diese Art lösen.
</p></blockquote>
<p>Der Autor schreibt nämlich das er ein Dieb ist und das weiss.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Von: S. Heiser</title>
		<link>http://www.burks.de/burksblog/2009/11/11/jede-blamiert-sich-so-gut-wie-sie-kann#comment-2448</link>
		<dc:creator>S. Heiser</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Nov 2009 20:29:42 +0000</pubDate>
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		<description>Na, vor Gericht hätte ich natürlich argumentiert, dass das Urheberrecht für die Aussagen von Ines Pohl natürlich weiterhin bei Ines Pohl liegt und nicht beim MedienMagazin. Man hätte sich dann noch darüber streiten können, wie es mit den Fragen aussieht. Da sind zwar inhaltlich gut recherchiert und treffend. Aber darauf kommt es beim Urheberrecht nicht an, sondern allein darauf, ob die künstlerische Schöpfungshöhe erreicht ist. Die Fragen sind allerdings überwiegend kurz und präzise formuliert (wie es bei einem Interview sein soll), so dass ich die Schöpfungshöhe nicht für erreicht ansehe.

Mit dieser Argumentation wäre ich zwar vor Gericht durchgekommen, aber man muss ja nicht immer alles unter juristischen Aspekten betrachten. Die Kollegen Ulrike Simon, die das Interview geführt hat, hat dort offenbar viel Aufwand reingesteckt und zuvor ordentlich recherchiert. Wenn das MediumMagazin nicht will, dass wir das im taz-Blog nachdrucken, dann respektiere ich das. Annette Milz hat auch nicht juristisch argumentiert oder eine Abmahnung verschickt, sondern ihren Ärger per Kommentar ausgedrückt. Ich habe darauf umgehend reagiert. Ich würde mir wünschen, alle Leute würden solche Probleme auf diese Art lösen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Na, vor Gericht hätte ich natürlich argumentiert, dass das Urheberrecht für die Aussagen von Ines Pohl natürlich weiterhin bei Ines Pohl liegt und nicht beim MedienMagazin. Man hätte sich dann noch darüber streiten können, wie es mit den Fragen aussieht. Da sind zwar inhaltlich gut recherchiert und treffend. Aber darauf kommt es beim Urheberrecht nicht an, sondern allein darauf, ob die künstlerische Schöpfungshöhe erreicht ist. Die Fragen sind allerdings überwiegend kurz und präzise formuliert (wie es bei einem Interview sein soll), so dass ich die Schöpfungshöhe nicht für erreicht ansehe.</p>
<p>Mit dieser Argumentation wäre ich zwar vor Gericht durchgekommen, aber man muss ja nicht immer alles unter juristischen Aspekten betrachten. Die Kollegen Ulrike Simon, die das Interview geführt hat, hat dort offenbar viel Aufwand reingesteckt und zuvor ordentlich recherchiert. Wenn das MediumMagazin nicht will, dass wir das im taz-Blog nachdrucken, dann respektiere ich das. Annette Milz hat auch nicht juristisch argumentiert oder eine Abmahnung verschickt, sondern ihren Ärger per Kommentar ausgedrückt. Ich habe darauf umgehend reagiert. Ich würde mir wünschen, alle Leute würden solche Probleme auf diese Art lösen.</p>
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	<item>
		<title>Von: u1amo01</title>
		<link>http://www.burks.de/burksblog/2009/11/11/jede-blamiert-sich-so-gut-wie-sie-kann#comment-2447</link>
		<dc:creator>u1amo01</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Nov 2009 19:58:12 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;strong&gt;Was wurde aus der Abmahngeschichte?...&lt;/strong&gt;

Unter dem Titel Zitat? Nein Danke hatte ich kurz auf einen Abmahnfall hingewiesen, bei dem ein Blogger für ein etwas umfangreich ausgefallenes Zitat eines Zeit-Online-Artikels 2.155,00 Euro zahlen sollte. Ich habs jetzt geprüft: der Originalartikel bes...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Was wurde aus der Abmahngeschichte?&#8230;</strong></p>
<p>Unter dem Titel Zitat? Nein Danke hatte ich kurz auf einen Abmahnfall hingewiesen, bei dem ein Blogger für ein etwas umfangreich ausgefallenes Zitat eines Zeit-Online-Artikels 2.155,00 Euro zahlen sollte. Ich habs jetzt geprüft: der Originalartikel bes&#8230;</p>
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