Kein Härtefall

Irgendwie habe ich mit Amtsgerichten zur Zeit Pech. Da schreibt mir doch das zuständige Familiengericht vor einigen Tagen, es weigere sich, mich von meiner Noch-Ehefrau zu scheiden, bevor das Trennungsjahr abgelaufen ist. Die Tatsache, dass sie ein Kind von jemand anderem hat, nicht mehr hier wohnt, sondern bei dem unstrittigen Vater des Kindes und dass wir uns beide scheiden lassen wollen, ist offenbar kein Härtefall. Die Rechtsprechung sieht das anders:

§ 1565 BGB Scheitern der Ehe, Trennungsjahr
(1) Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.
(2) Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

Das Amtsgericht mutet mir also zu, die Ehe eventuell fortzuführen? Oder wie darf ich das verstehen?

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Kommentare

One Kommentar zu “Kein Härtefall”

  1. baerchenbrueck am Oktober 31st, 2009 6:44 pm

    Im deutschen Familienrecht/Scheidungsrecht hat seit Jahren das Männchen die A-Karte. Überleben darfste und dich in die Armut zahlen. Alles andere ist für die richtenden Gestalten purer Luxus zu viel. Lerne also „Zahlen und Schweigen“ für die nächsten Jahre. Anwälte helfen nur dabei, dich vollends auszunehmen.
    Ich spreche aus leidvoller Erfahrung.

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