Anleitungen zum „Bombenbau“
Der aktuelle Stand zum Thema Hausdurchsuchung aka Verstoß gegen das Waffengesetz. Die erste Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten verlief insofern ergebnislos, als meine Anwältin erfolgreich den Antrag stellte, einen Gutachter zu hören, ob denn das, was auf meiner Webiste zu lesen ist, überhaupt funktionsfähig und gefährlich sei. Das Gutachten liegt jetzt vor. Es stammt vom Landeskriminalamt Berlin, Kompetenzzentrum Kriminaltechnik, und ist meines Erachtens sehr erfreulich für mich. Wenn ich den Inhalt sinngemäß wiedergeben darf – zum Beispiel zum Thema Pikrinsäure: Alles sei sachlich korrekt, es werde allerdings nur eine Herstellungsvariante beschrieben. „Zur Umsetzung einer Sprengvorrichtung“ bedürfe es aber weitaus mehr. Sieht doch gut aus. Aber wer weiß, ob das Gericht das auch so sieht. Ein neuer Termin ist noch nicht anberaumt.
Kommentare
7 Kommentare zu “Anleitungen zum „Bombenbau“”
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Ich muss dem Gutachter recht geben obwohl ich keine Ahnung habe. Als ich damals die Anleitung gelesen habe sagte mir mein Gefühl das da was nicht stimmt.
Um so erfreulicher für Dich. Nun bin ich auch gespannt was jetzt passiert?
Kann Mann zugeben das man Ahnung hat?)
Ich würde für diese URL http://burks.de/blog/ mal eine Umleitung auf https://burks.de/burksblog/ schreiben.
Ich bin doch etwas skeptisch, weil dieser
Gutachter meiner Meinung nach nicht unabhängig
genug ist.
So könnte man zum Beispiel zu Pikrinsäure oder
Cellulosenitrat/Schießbaumwolle darauf hinweisen,
dass diese Substanzen sogar von jedermann erlaubnisfrei erworben werden dürfen und letztere
in grossen Mengen als Scherzartikel oder als
Artikel für Zaubertricks mit Einstufung als Klasse
I Feuerwerksspielwaren („Raucherblitz“, „Aschenbecher-Schreck“ etc.) für Kinder in den Handel kommen (siehe Zulassungslisten der BAM,
http://www.bam.de).
Es ergibt daher gar keinen Sinn, die Herstellung
in Deutschland wie ein Staatsgeheimnis zu behandeln.
Ausserdem haben die meisten dieser Chemikalien viele Anwendungen ausserhalb des Sprengstoffwesens. So werden zum Beispiel
Pikrinsäure als Farbstoff in der Mikroskopie oder
für Derivatisierungen usw. in der Chemie, Cellulosenitrat in Klebstoffen („Uhu-Hart“) Farben oder als Kunststoff (z.B. Kämme aus sog. Zellhorn), Methylnitrat bisweilen als Alkylierungsmittel in der Chemie, Nitroglycerin oder PETN verbreitet als Arzneimittelwirkstoff (für Herzmittel), PETN in Dieselmotor-Anzünder verwendet.
Die Herstellung ist deshalb weiten Fachkreisen
bekannt und muss auch bekannt sein. Sie wird in Deutschland nämlich zum Teil in grossem Umfang durchgeführt.
Noch was:
Es kommt hinzu, dass die Herstellung in den Anleitungen nur in kleinen Mengen im Grammbereich
beschrieben ist und bereits einen ganz erheblichen
Aufwand an Ausgangsmaterial erfordert (z.B.
Nitrierung von 1 Gramm Cellulose bald 0.25 Liter
konzentrierte Säuren)!
In jedem einzelnen Tischfeuerwerkskörper, wie er als Klasse I Feuerwerksspielwaren sogar an Kinder verkauft werden darf, darf nach den Vorschriften (1. SprengV) schon bis zu 1 Gramm Cellulosenitrat
enthalten sein.
Mit solchen Mengen von wenigen Gramm könnte auch prinzipiell bei der Herstellung und selbst bei einem Entzünden kein nennenswerter Schaden für Dritte angerichtet werden. Deshalb scheitet hier eine Einstufung als waffenartiger Gegenstand aus, zumal bei den reinen Chemikalien jeglicher Zündmechanismus fehlt.
Noch was zu Schiessbaumwolle/Cellulosenitrat:
Die ist so harmlos, dass man sie sogar gefahrlos
(lose) auf der Hand anzünden kann, ohne dass man
sich daran auch nur die Finger verbrennt!
So ein in dieser harmlosen Form bei der Reaktion entstehendes harmloses Produkt kann daher kaum
als Waffe bzw. waffenartiger Gegenstand betrachtet
werden.
[…] nächste Termin in der besagten Angelegenheit ist am 30. Juni um 09.30 Uhr. Details gebe ich noch bekannt. Juni 8, 2009 | abgelegt unter […]
[…] gleichen Zeit (09.30 Uhr) findet am Amtsgericht Tiergarten die Verhandlung in dieser Sache statt, Juni 29, 2009 | abgelegt unter Hausmitteilung, Politics, […]