Das Forum der SprengmeisterInnen

Sprengstoff

Gerade bin ich beim Recherchieren auf eine Seite aufmerksam geworden – den Sprengstoff e.V., der „Verein für Sprengmeister, Sprengstoff- und Pyrotechnikinteressierte“. Der Verein sitzt auch hier in Berlin-Neukölln. Zu Roland Ionas Bialke gibt es ein merkwürdiges Video: „Roland Ionas Bialke attacks german chancellor“. Von Bialke stammt auch das „Das Lehrbuch der Sprengmeister„.

(Screenshot: „Synthesen„)

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Kommentare

18 Kommentare zu “Das Forum der SprengmeisterInnen”

  1. carlo am November 26th, 2008 5:01 pm

    Ich halte die Durchsuchungsaktion bei Dir ja auch für übertrieben, ein Hinweis auf Verstoß gegen das Waffengesetz hätte es wohl auch getan. Ob es allerdings eine gute Strategie ist, weiterhin auf Bombenbauanleitungen zu verlinken, bezweifele ich. Meines Erachtens ist das erwähnte Lehrbuch für Sprengmeister strafbar nach dem Waffengesetz, genauso wie die von Dir verlinkte
    Anleitung. Entsprechend könnte sich das Strafmaß für Dich erhöhen.
    Sinnvoll ist das Waffengesetz im Internetzeitalter sicher nicht, aber die Bevölkerung will halt beruhigt werden.

  2. admin am November 26th, 2008 5:32 pm

    Ich verlinke nicht auf „Bombenbauanleitungen“. Das Lehrbuch für Sprengmeister“ wird bei buecher.de zum Kauf angeboten, es wird ja wohl kaum verboten sein.

  3. carlo am November 26th, 2008 5:47 pm

    Der Autor des Sprengmeisterbuchs ist ein selbsternannter Sprengmeister, da das Buch konkrete Anleitungen zum Bombenbau enthält, dürfte der Inhalt strafbar sein.Egal, ob das bei buecher.de oder sogar bei amazon vertrieben wird.
    Wie gesagt, ich selber begrüße die Strafbarkeit von Meinungen oder Anleitungen zu was auch immer oder auch die Strafbarkeit virtueller Kinderpornographie nicht. Denn Diktaturen aller Art zeichnen sich eben durch Geheimwissen aus, welches außerhalb eines kleinen Kreises niemand wissen darf. Geht man nach diesem Kriterium, bewegen wir uns in Richtung Diktatur. Da aber die Masse der Bevölkerung genau diese Entwicklung will und Politiker wählt, die das Waffengesetz verabschiedet haben und bald noch verschärftere Gesetze erlassen werden,mußt Du Dich über Folgedurchsuchungen und auch ein schärferes Urteil nicht wundern. Konnte man die erste Verlinkung noch als Unachtsamkeit abtun, liegt jetzt doch voller Vorsatz vor.

  4. admin am November 26th, 2008 5:55 pm

    Ich werde das herausfinden. Die Frage ist, was genau ist eine „Anleitung“ zum Bombenbau? Wenn ich erkläre, wie man etwas sprengt, muss das ja nicht automatisch heißen, dass ich anleite, wie man eine Bombe baut. Wenn ich jemanden erkläre, wie man ein Messer handhabt, leite ich nicht dazu an, dass jemand erstochen wird. Der Textbaustein „Bombenbauanleitung“ ist mittlerweile im öffentlichen Diskurs fast so emotionalisiert wie „Kinderpornografie“. Man kann gar nicht mehr rational darüber diskutieren.

    Ganz etwa anders ist ein Link zu irgendetwas. Aus journalistischen Gründen würde ich mir immer herausnehmen, auch auf eine der Anleitungen zu verlinken, wenn das dem Leser etwas verdeutlicht. Das Waffengesetz verbietet übrigens überhaupt keine Links (vermutlich haben sie das nur vergessen).

    Und was heißt „Vorsatz“? Ich schreibe immer vorsätzlich Artikel, nie fahrlässig. SCNR

  5. Fluxkompensator am November 26th, 2008 11:31 pm

    LKA oder BND @carlo?

    Diktaturen verbieten dem Volk jeden Waffenbesitz. Himmler hat das damals den Juden per Aushang einfach verboten. Heute dient das der Sicherheit! So weit hat Himmler damals gar nicht gedacht. Den Juden wurde das per Gesetz verboten. Danach folgte deren völlig gefahrlose Deportation durch die Arier, die kamen übrigens vom Mond und nicht aus Deutschland. Ach wäre das toll, wenn die deutschen Polizisten in der dunklen Nacht keine Angst mehr haben müssten – in den ONLY GERMAN GO AREAS.

    In den USA kenne ich jemanden der besitzt ein deutsches MG 42 und das mit mehreren Kisten Munition. Die stehen im Keller und nicht in einem Tresor. Ich selbst habe dort bereits auf einer gigantischen Schiessanlage mit einer alten deutschen 2 cm Flak-Kanone geschossen. Komme ich dafür bald in ein deutsches Gefängnis?

    Sprengmeister gibt es in den USA übrigens auch. Fast keiner hat Abitur und schon gar kein Diplom. Trotzdem stellen die so manchen akkreditierten deutschen Sprengmeister locker in den Schatten. Die meisten deutschen Sprengmeister kommen eh von der Bundeswehr und dort lernt Mann eh nich viel sprengen, ausser damals die bei der NVA. Ja, die alten Kommunisten sind wirklich gefährlich … einige kennen noch die Tricks der Partisanen.

    Im arabischen gibt es eine Webseite wo detailliert beschrieben wird wie ein bestimmter Toyota mit 500 kg Sprengstoff befüllt und die Sprengwirkung gezielt in eine bestimmte Richtung gelenkt wird. Irgendwo gibt es auch eine Anleitung wie der Hisbolla Raketenwerfer gebaut wird. Mit tollen Zeichnungen, Bildern und einem klasse Video. Was die Araber mit ihrem Scheiss Material können, dass müsste ein Deutscher in Paderborn oder Kassel doch viel effizienter können. Ja, das gibt es alles im Internet.

    Und dann gibt es noch den Herrn Klar, der bald entlassen wird und die nächste Lieferung dekorativer Zorro Degen aus Spanien trifft wohl demnächst auch in Hamburg ein. Gott im Himmel – LKA, BKA, ich erwarte Aktivität. Verhindert das! Sofort! Schliesslich lest ihr hier doch bestimmt in Echtzeit mit und könnt mir sofort helfen.

  6. carlo am November 27th, 2008 3:18 am

    http://www.vfx-forum.de/viewtopic.php?t=15265&postdays=0&postorder=asc&start=0
    Ich habe selbst etwas recherchiert, hier wird auch dem Laien begreifbar erklärt, daß alle Anleitungen zum Zusammenbau von Explosivem inzwischen strafbar sind.
    Ich bin nicht von BKA oder LKA oder BND, sondern durchaus an Freiheitsideen interessiert, wenn auch, anders als der Blogautor, aus national-liberaler Sicht. Es ist aber meine Devise, mich aus Selbstschutz legal zu verhalten. Ich habe eine zeitlang unter meinem richtigen Namen viel im Internet publiziert, dies aber inzwischen aufgegeben, da ich den Zug in Richtung (islamische) Diktatur für abgefahren halte und es noch nie meine Devise war, den Märtyrer zu geben. Burks lese ich unregelmäßig seit vielen Jahren, stimme mit vielem überein, wundere mich öfter, warum er nicht rechts, sondern links ist und hatte bisher den Eindruck, daß auch er sich juristisch korrekt zu verhalten versucht.

  7. admin am November 27th, 2008 12:06 pm

    „Anleitungen zum Zusammenbau von Explosivem“ sind nicht automatisch strafbar, nur dann, wenn „das Explosive“ (also der Stoff) in Zusammenhang mit konkreten Gegenständen steht, die als Bombe gedacht sind.

    „Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
    Waffenliste:
    Abschnitt 1:
    Verbotene Waffen
    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
    1.3.4
    Gegenstände, bei denen leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann; “
    „Ergänzt wird 1.3.4 nun durch die Wörter: ‚oder in denen unter Verwendung explosionsgefährlicher oder explosionsfähiger Stoffe eine eine Explosion ausgelöst werden kann.'“

    Das ist die eine Frage. Die andere ist, wie weit Journalisten die Wirklichkeit beschreiben dürfen.

  8. carlo am November 27th, 2008 12:46 pm

    Nach dieser Formulierung ist doch wohl
    Strafbarkeit gegeben, wenn die Textüberschrift in Richtung “ Sprengmeister“ geht. Die neue Formulierung im Waffengesetz ist so umfassend, daß jede Anleitung zum Zusammenmixen von Explosivstoffen darunter fällt, ob es einem nun gefällt oder nicht. Journalisten und andere dürfen in der Bundesrepublik schon seit Jahrzehnten nicht frei schreiben. Bisher haben die Meinungsdeliktsgesetze allerdings hauptsächlich Nationalisten getroffen, nun lernt die Linke ( Herr Holm, Du und sicher noch viele andere) gerade, daß Demokratie unteilbar ist. Wer für Meinungseinschränkungen zu Lasten Nationaldenkender ist, muß sich nicht wundern, wenn diese freiheitsfeindliche Philosophie nun auch ihn trifft.

  9. admin am November 27th, 2008 1:22 pm

    Das ist doch Quatsch. Natürlich dürfen Journalisten frei schreiben. Das Bundesverfassungsgericht hat bisher immer und ausnahmslos für die Pressefreiheit entschieden. Journalisten müssen sich auch an die Gesetze halten. Aber wenn es der „staatsbürgerlichen Aufklärung“ dient, dürfen sie auch Hakenkreuze abdrucken.

    Meine Meinung zur Verquickung des staatlichen Gewaltmonopols mit dem Kampf gegen abwegige Meinungen dürfte bekannt sein: „When the Nazis Came to Skokie – Freedom for Speech We Hate“
    http://www.kansaspress.ku.edu/strwhe.html

  10. heiner5362 am November 27th, 2008 5:56 pm

    oha
    hab grad kno3 in meine druckerpatrone gefüllt.+
    +viel o viel bumm.

    macht man sich schlau was die herrschende klasse betrifft fällt mir nur ein zitat (FREI wiedergegeben) ein…
    es muss dem kapital gegönnt sein, sich derer da unten zu entledigen…
    und ein schizo im rolli glaubt klumpfuss goebbels ueberholen zu müssen.
    wenn es nicht so teuer wäre auszuwandern, ab .

  11. clementine vom schnittlauch am November 27th, 2008 6:36 pm

    „Ich werde das herausfinden. Die Frage ist, was genau ist eine ‚Anleitung‘ zum Bombenbau?“

    Meine Güte, die Gattin ist doch Juristin… Also: Bibliothek der juristischen Fakultät aufsuchen. Kommentar zum Waffengesetz aus dem Regal nehmen. Dort nachschlagen, was die Rechtsprechung unter rechtswidriger Anleitung zum Herstellen von Sprengstoffen versteht.

  12. admin am November 28th, 2008 10:55 am

    Das ist nicht das Problem. Die neue Verschärfung des Waffengesetzes, die im Frühjahr in Kraft getreten ist, ist so vage formuliert, dass man alles und nichts darunter verstehen kann. ES ist wie mit den „Anti-Hacker-Gesetzen“: nicht die Tat zählt mehr, sondern das Motiv des Täters.

    Bibliothek ist natürlich gesetzt: Es wird jede Menge Bücher geben, die Sprengtechniker für ihre Ausbildung benötigen. Meines Erachtens sind die nicht verboten.

  13. carlo am November 28th, 2008 12:32 pm

    Eigentlich ist es sowohl beim Hackerparagraphen als auch beim Waffengesetz ganz einfach: Ein Privatmann macht sich immer strafbar, wenn er Anleitungen zu Sprengkörpern veröffentlicht bzw. Hackertools besitzt. Beim offiziellen Fachmann dagegen, insbesondere, wenn er für Behörden arbeitet( z.B. als Lehrer), ist alles legal, solange sich der Betreffende auch sonst staatstreu verhält. So hat man mit den neuen Gesetzen auch die Fachleute “ im Griff“ und kann sofort eingreifen, wenn mal einer im kritischen Sinne ausschert. Mich erstaunt nach wie vor, daß burks diese Dinge verlinkt, da man ihn meines Erachtens hiermit leicht kriminalisieren kann.

  14. admin am November 28th, 2008 1:11 pm

    Die Unterscheidung zwischen „Privatmann“ und „Fachmann“ steht nicht im Gesetz. Ich bin in diesem Zusammenhang übrigens weder das eine noch das andere, sondern Journalist.

  15. carlo am November 28th, 2008 1:33 pm

    Nein, aber bei einem Fachmann wird man, so er denn behördenfreundlich eingestellt ist, immer mit berechtigten Zweifeln argumentieren können hinsichtlich des Hackerparagraphen. Im Gesetz muß auch nicht alles stehen, der Begriff Sozialadäquanz hilft hier weiter. Der hilft auch Journalisten, aber nur “ richtigen“, und das sind die der Mainstreampresse. Ich finde das ja auch alles unschön, aber so ist es nunmal.

  16. admin am November 28th, 2008 4:40 pm

    Ich halte die neue Gesetzesversion sowieso für abwegig und nicht verfassungsgemäß, weil es keine Normenklarheit gibt. Es kann aber nur jemand bis in die höchste Instanz dagegen klagen, der betroffen ist. Und das bin ich jetzt.

  17. heiner5362 am November 28th, 2008 10:33 pm

    Ich halte die neue Gesetzesversion sowieso für abwegig und nicht verfassungsgemäß, weil es keine Normenklarheit gibt. Es kann aber nur jemand bis in die höchste Instanz dagegen klagen, der betroffen ist. Und das bin ich jetzt

    yo burks
    mach den schritt auch wenns wehtun sollte.
    es geht nicht an, dass schon 200ml-behälter mit flüssigem inalt als brandbomben par excellence in der tonne landen, wo sich die behörden derart blamiert haben…

    einmal aceton und der rest blondierungsmittel…
    nanana da gibt es effektiveres ich erinnere an lockerbie.

    alles panikmache ??
    bin abgestürzter gymnasiast mit hochgefährlichem halbwissen vor allem was (spreng-) chemie betrifft.
    wer weiss schon dass man den schönsten knaller nur unter eiseskälte produzieren kann ?
    oder dass in jeder küche der tod lauert ?
    backpulver essig und reiniger…
    lecker gasbomben aus dem hause henkel procter&gamble.
    mjammjam.

    das ist allgemeinwissen heutzutage.

    die hausdurchsuchung bei dir beruht auf einschüchterung.
    aus den fingern gesogen wird sich schon was finden…
    yo urheberrechtsverletzungen aufgrund irregulärer links in zusammenhang mit dem internet was von der post kommt.

    wenn dann der nächste wirtschaftsverbrecher(zumwinkel)mal wieder 2jahre auf bewährung einfährt,er hats ja nicht so gemeint…
    wird gegen unbequeme journaillen voll durchgezogen.

    „Hr. Burks sie hätten wissen müssen dass das knallt^^^^^^^^^^“

    domestos essig und nagellackentferner sind genauso harmlos wie die brühe die als „agent orange“ weltweit bekannt wurde als abfallprodukt der I.G. Farben, heute BASF.

    bis heute sind genetisch schäden bei der bevölkerung dokumentiert, nur totgelogen wird es von der gleichen institution, die journalisten drangsaliert.

    bin ich jetzt auf der fahndungsliste ???
    ich will mal
    (lieber nicht)

    burks alles gute und steh den kram durch.
    mach mal wieder ein bild von teufelslauch.

  18. Tobias Claren am August 28th, 2017 9:08 pm

    Ein „Molotov-Cocktail“ zu beschreiben ist:
    A: Erlaubt?
    B. Verboten?

    @ heiner5362

    „backpulver essig und reiniger…
    lecker gasbomben aus dem hause henkel procter&gamble.
    mjammjam.
    das ist allgemeinwissen heutzutage.“

    Und wenn nicht, das BKA schreibt selbst Anleitungen wie man sich daheim Nervengas herstellt:
    https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/Notarztdienst/KVB-Hinweis-1110-Selbstmord-mit-Schwefelwasserstoffgas.pdf
    Schön mit Zutaten und verschiedenen Alternativen.

    Was ist mit „Planspielen“?
    So könnte jemand auf einer Webseite alleine oder mit Hilfe von Besuchern einen fiktiven Angriff auf den Reichstag oder das ganze Regierungsviertel in allen Details ausarbeiten.
    Inkl. Zeiten der Wachablösungen, wie lange welche Polizei/SEK woher kommt, und wohin braucht etc. etc..
    Es gab mal eine Tischauflage in der Kantine die angeblich zu detailiert war, was die Räume etc. des Reichstages angeht, und deshalb wohl vernichtet wurden. Es könnten aber noch welche oder Fotos davon existieren.

    Und es müsste mal einen Provokateur (das Wort meine Ich positiv) geben der ein 3D-Multiplayer-Shooter online stellt, in dem das Regierungsviertel in Berlin detailgetreu inkl. bis ins Detail begehbarem Reichstag zur Verfügung steht.

    Ist es dann eine „Anleitung zu Straftaten/Terrorismus“, wenn Nutzer dort in verschiedenen Rollen mitspielen?
    Politiker, Journalisten, Besucher, Terroristen, Sicherheit, Polizei, SEKs etc..
    Man quasi immer und immer wieder durchspielen kann, wie man als Terrorist den größten Erfolg haben kann.
    So komplex, dass Spieler auch Drohnen (als GPS-Startpunkt hineingehackt das Ziel, und die „Go-Home“-Funktion aktiviert, gäbe es keine verfolgbare Mobilfunkverbindung) aus der Entfernung einsetzen könnten.
    Oder zum Oktoberfest.
    Selbst gesteuerte (GPS-Heimkehrfunktion besserer Drohnen) Drohnen die auf Zelten landen und Eplodieren oder Giftgas einleiten, bzw. sich komplett durch das Tuch brennen und dann explodieren etc..

    Alles fiktive Szenarien, Planspiele, 3D-Unterhaltungs-Rollenspiele…

    Ja, auch das hacken einer Drohne damit sie von extern eine „Heimposition“ akzeptiert ist nicht illegal.
    Und daher müsste auch eine Anleitung dazu legal sein, die es jedem Laien erlaubt so etwas zu machen.

    Auch eine herunterladbare Firmware in der man ein „Ziel“ eingeben kann. Schließlich könnte es auch dazu genutzt werden ein Ding zu jemand zu schicken.

    Ist maximal ein Urheberrechtsverstoß. Und der Betrieb auf diese Weise ein Verstoß gegen entsprechende Gesetze zu Drohnen bzw. Luftverkehr.

    Mich würde ja mal interessieren was die Kritiker bzw. „Das ist Verboten“-„Rufer“ hier von einer bewusst provokanten Suizidseite halten, auf der Suizidanleitungen zu finden sind.
    Auch so ein Thema wo „der/die Deutsche“ gerne voller Überzeugung sagt „das ist Verboten!“, einfach weil es die Person gerne so hätte.
    Insofern schon vergleichbar mit bewusst veröffentlichten „Sprengstoffrezepten“ wie in diesem Fall.
    Nennen wir sie doch Beispielhaft „terminal-decision“ gefolgt von .com…
    Und dort könnte es auch Foren geben, Seiten wo man seinen Suizid ankündigen kann etc..

    An welcher Stelle soll das bitte Strafbar sein?
    Auch nach neuem umstrittenen StGB-217 wird es schwer DASS zu kriminalisieren. Auch dann, wenn sich dort mehrfach Menschen, auch Minderjährige zum Gruppensuizid verabredet hätten…
    Wenn die Polizei anruft oder vor der Türe steht „Wir haben eine Suizidankündigung, sie müssen und Helfen! Gefahr im Verzug!“, sage Ich „Nein, muss Ich nicht“, und lege auf oder schließe die Türe (ist ein Fuß dazwischen auch „schneller“, was auch legal wäre).
    Die Polizei hat auch kein Recht auf die Daten zuzugreifen.
    Ich würde eh dafür sorgen dass keine IPs gespeichert werden…

    Ja, es wäre nicht mal illegal wenn Ich als Betreiber mit „Sockenpuppen“ auf der Webseite falsche Suizidankündigungen mit Hinweis auf den Ort einstelle.
    Und deswegen ständig die Polizei irgendwo Suchfahrten etc. macht.
    Ja, evtl. sogar ein Hubschrauber in abgelegene Bergregionen fliegt…
    Wo soll da die Straftat sein?
    „Vortäuschung einer Straftat“ kommt nicht in Frage, da Suizid keine Straftat ist. So einfach ist das rechtlich.

    Missbrauch des Notrufes kommt auch nicht in Frage, weil Ich als Betreiber nie die Polizei rufen würde.
    Was Anderen Menschen machen, weil sie es nicht akzeptieren wollen dass jemand freiwillig seinem Leben ein Ende setzt betrifft mich juristisch auch nicht.
    Ja, die Anrufer auch nicht, die halten es ja für echt.
    Solche „Fakes“ hätten einen Vorteil.
    Die Polizeien könnten irgendwann glauben es gäbe nur Fakes, und danach ist es doch mal ein echter Suizid.
    Wie das feststellbar wäre? Polizisten sind recht schlicht.
    Wenn man informiert werden will, ob ein Ankündiger wirklich verstarb, bittet man die Schreiber Hinweise auf die Webseite zu hinterlassen (z.B. ein extra „Werbeflyer“ den Ich noch gestalte), die von der Polizei, Angehörigen etc. gefunden werden. Die werden sich schon melden, im Glauben Ich würde in Ehrfurcht und schockiert erstarren, und die Seite sofort schließen…
    Im Gegenteil, auch oder gerade „negative“ Berichte in Medien („Akte 2017“, „Gefahr aus dem Internet“, etc.) würden mich nicht kleinlaut zu einer Schließung veranlassen (wie es der Betreiber von „Area-Suizid“ nach dem unangekündigten Besuch von Spiegel-TV tat), sondern damit zu werben.
    Und Besuche von Spiegel-TV (z.B. nach einem dort verabredeten Dreifachsuizid, es gab drei bekannte Fälle in Deutschland, einer in Zusammenhang mit Area-Suizid) hätten einen anderen Ausgang als es von Spiegel gewünscht wäre.
    Die (oder Andere) gehen davon aus dass man einen kleinlauten Betreiber vorfindet der danach die eite schließt, und man kann sich brüsten geschafft zu haben, was die Justiz nicht schaffte…
    Die müssten danach eher überlegen ob sie den selbstbewussten „Werbeauftritt“ mit Erklärung des guten Zwecks senden wollen…

    Zu dem „Sprengmeister ohne Diplom“-Beispiel fallen mir die Notare an.
    Das kann in den USA jeder werden… Eine Lizenz mit abgelegtem Test reicht…
    Hier braucht es ein „Jurastudium“

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