Der Hacker von Ansbach

Ansbach

Die Meldung ist zwar schon ein paar Tage alt, aber immer noch diskussionswürdig: „Internetauftritt der Stadt Ansbach zerstört – Tatverdächtiger ermittelt“, schreibt das Polizeipräsidium Mittelfranken in einer Pressemitteilung. Da deutsche Medien kaum recherchieren, werden Meldungen wie diese, die moraltheologisch einherkommen („Du sollst nicht hacken!“), gern unkritisch eins zu eins übernommen.

„Ende Juli 2008 wurde von Beschäftigten der Stadtverwaltung bemerkt, dass sich die Webseiten nicht mehr öffnen ließen.“ „Nicht mehr öffnen ließen“ – eine skurrile Formulierung. Es war nichts mehr zu sehen auf der Website, oder stand etwas Unerwartetes dort – wie dieses oder jenes? „Nachfragen bei der für die Gestaltung der Seiten zuständigen Firma ergaben, dass die Daten größtenteils vom Server gelöscht worden waren.“ Die haben also nicht von sich aus dem Kunden Bescheid gesagt, sondern erst auf Anfrage. Man glaubt es kaum, aber es steht so im Polizeibericht.

Wieso merken Angestellte der Stadtverwaltung, dass die Website gelöscht ist und nicht derjenige, der sie verwaltet? Ich verrate hier etwas, das ich in Artikeln auch erwartet hätte: Verantwortlich für die schlamperte Konfiguration des Webservers der Stadt Ansbach ist derjenige, der sie hostet. Die Firma Hetzner Online AG in Gunzenhausen stellt laut traceroute die Server der Stadt Ansbach bereit. Ob noch ein Unternehmen dazwischengeschaltet wurde, um in der Konfiguration herumzufummeln, habe ich nicht recherchiert.

Meiner Meinung nach sollte man den jugendlichen Hacker nicht bestrafen, sondern belobigen. Zu kritisieren ist, dass er fahrlässig Spuren hinterlassen hat. Es handelt sich vermutlich eher um ein Scriptkiddie, das eine unprofessionelle Online-Durchsuchung der Stadt Ansbach vorgenommen hat. Wenn es noch nicht einmal ein externes Backup der Website gibt, müsste man den Provider der bayerischen Stadt zudem öffentlich auspeitschen. Aber die hat sich laut archive.org bei ihrem Internet-Auftritt auch in der Vergangenheit nicht mit Ruhm bekleckert. Auf keinen Fall wird der junge Mann aber die „entstandenen Kosten für die Neugestaltung des Internetauftritts“ zahlen müssen, wenn er einen guten Anwalt findet.

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