Heilige Festplatten

„Heimliche Online-Durchsuchung unverzichtbar“, lesen wir bei Heise. Es redete der hessische Staatssekretär Harald Lemke:

Lemke ermahnte die Zuhörer, nicht technisch veralteten Vorstellungen nachzuhängen. Es sei längst so, dass Terroristen und die organisierte Kriminalität sich über das Internet koordinieren, ohne dabei E-Mail zu nutzen. Längst würden sie eine End-to-End-Veschlüsselung einsetzen, die nur dadurch zu überwinden sei, dass man vor der Verschlüsselung auf das System zugreift. „Die Vorstellung, dass die Festplatte heilig ist, ist eine veraltete Vorstellung.“

Nun, mit Religion hat die Festplatte wenig zu tun. Es handelt sich eher um eine Frage der so genannten freiheitlich-demokratischen Gundordnung. Die besagt unter anderem, dass die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auch für Politiker bindend sind. Ich zitiere aus meinem Artikel „Großer Online-Lauschangriff?“ bei Telepolis aus dem Urteil des BVerfG zum „Großen Lauschangriff“:

Aus der Menschenwürdegarantie folgt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zwar nicht, dass ein heimliches Vorgehen des Staates schlechthin unzulässig wäre, denn allein darin, dass der Mensch zum Objekt der Beobachtung wird, ist noch nicht zwingend eine Missachtung seines Wertes als Mensch zu erblicken. Gleichwohl ist bei staatlichen Beobachtungen ein unantastbarer Kernbereich privater Lebensgestaltung zu wahren, denn würde der Staat in ihn eindringen, verletzte dies die jedem Menschen unantastbar gewährte Freiheit zur Entfaltung in den ihn betreffenden höchstpersönlichen Angelegenheiten. Selbst überwiegende Interessen der Allgemeinheit können einen Eingriff in diesen absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht rechtfertigen. Insbesondere ist kein Raum für eine Abwägung mit kollidierenden Rechtsgütern wie dem staatlichen Strafverfolgungsinteresse.

Also: Finger weg von meinen Festplatten!

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